Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)
Zitat: "Bezieher von AL-Geld können sich ... freiwillig weiterversichern (§ 9 Abs. 1 Satz Nr. 1 SGB V). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 24 Mon. oder unmittelbar vorher mind. 12 Mon. gesetzlich krankenversichert waren." Die Voraussetzungen kann ich nicht erfüllen, da 20 J. PKV. Erhalte aber jetzt nach 3 Min. Arbeitslosigkeit eine Stelle mit geringem Verdienst. Muß ich trotzdem in der PKV bleiben, auch wenn ich jetzt wenig verdiene?
Für Info wäre ich dankbar.
Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit
Kommt jetzt - wie immer - darauf an:
Wie hoch ist das zukünftige Einkommen aus der Beschäftigung?
Wenn mehr als 400 Euro besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.
Wenn Sie allerdings älter als 55 sind, ist eine Rückkehr in die GKV generell ausgeschlossen.
Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit
Danke für Antwort.
Ich werde nach der Arbeitslosigkeit mtl 3.800,00 EUR brutto verdienen, also unter der JAE von 3.900,00 EUR. Wäre damit noch unter der Versicherungspflichtgrenze. Meine Frage ist, ob hier aber nicht die besondere Pflichtgrenze für ehemals Privatversicherte gilt, die bereits wie ich, am 31.12.2002 PKV-versichert waren. Hier ist die Grenze bei 3.525,00 EUR. Ist diese besondere Grenze durch die Arbeitslosigkeit aufgehoben? Welche Verdienstgrenze ist für mich zutreffend? Wäre mir außerordentlich wichtig zu wissen.
Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitnehmern, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt die besondere JAE-Grenze von z. Zt. mtl. 3.525 Euro.
Diese Regelung wird abgestellt auf den Status, den der Ar-beitnehmer am 31.12.2002 hat und gilt auch zukünftig für ein evt. neues Beschäftigungsverhältnis.