Freiwillig versichert ohne Unterschrift? (Private Krankenversicherungen)

Bonnie2004 @, Dienstag, 30.08.2005, 17:39 (vor 7026 Tagen)

Hallo

kann meine Krankenkasse mich einfach von gesetzlich auf freiwillig einstufen/"reinstecken" ohne das ich etwas unterschrieben habe?War bis Dez.04 bei der AOK gesetzlich versichert,dann kam ein Schreiben,das ich ab sofort freiwillig versichert bin,.da ich keine Sozialhilfe mehr erhalte.Diese bekam ich nicht mehr,da mein Freund "zuviel" verdient(nicht wirklich).Ich konnte keine Beiträge bezahlen,da ich ca.140€ monatlich verdiene,aber sonst kein Einkommen habe.Ich dachte,freiw.versichert heisst:Nur bezahlen,wenn ich wirklich krank bin..tja,habe da falsch gedacht.Der Typ von der Kasse hatte mich auch nicht richtig aufgeklärt und im April kam ne Riesenrechnung(klar-4 Monate nix bezahlt),in der sogar die Kündigung der Kasse bis Mitte Juni 05 aufgeführt war.Tja,ich kanns nicht bezahlen-also gekündigt.Jetzt bin ich gerade dabei,nen ALGII-Antrag zu stellen,damit ich zumindest versichert bin,denn sonst muss ich aufhören zu arbeiten(nur n Putzjob-kaum Geld,aber besser wie nix).Ob das was wird,weiß ich net,ich wohne ja mit meinem Freund zusammen,der arbeitet.Jetzt habe ich schon mehrmals gelesen,das man immer was unterschreiben muss,wenn man die "Versicherungsart" wechselt.Stimmt das? Oder kann einen die Kasse einfach so ohne nix in etwas einstufen?Wär super,wenn mir da jemand was dazu schreiben könnte

grüssle

Bonnie

Re: Freiwillig versichert ohne Unterschrift?

Sora, Mittwoch, 31.08.2005, 09:13 (vor 7025 Tagen) @ Bonnie2004

Hallo Bonnie,

deine Angaben sind etwas verwirrend. Wenn du bis Dez. 2004 Sozialhilfe bezogen hast, dann warst du bereits freiwillig versichert. Die Krankenkasse hat dir vermutlich mitgeteilt, dass du ab Januar 2005 die Beiträge selbst bezahlen musst, da das Sozialamt aufgelöst wurde. Normalerweise haben die Sozialhilfeemfänger ab 01.01.2005 Arbeitslosengeld II beantragt und erhalten und sind dadurch pflichtversichert.
Wenn du deinen Alg II Antrag erst jetzt gestellt hast, tritt natürlich keine Versicherungspflicht ein und die freiwillige Versicherung läuft zu deinen Kosten weiter.

P.S.: Deinen Gedanken, dass du eine Versicherung nur bezahlen musst, wenn du Leistungen brauchst finde ich recht amüsant.

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