Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
derzeit bin (verheiratet, 2 Kinder) ich in der PKV und überlege gerade, da sich das 3. ankündigt, ob sich der Schritt zurück in die GKV lohnt (bitte nur Postings zum Sachverhalt, nicht zur Politik, Philosophie etc.).
Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich dazu ein Jahr unter der BBG verdienen. Im Moment sehe ich folgende Alternativen:
Ich nehme ein Jahr Erziehungsurlaub und meine Frau arbeitet (unter der BBG)? Könnte ich dann (KV-technisch) betrachtet, parallel auch Teilzeit arbeiten?
Mein AG zu fragen, ob er bereit wäre, sagen wir mal ein Jahr unter der BBG zu bezahlen und das nächste Jahr wieder das normale Gehalt?
Ist generell nur dieses Jahr verankert oder gibt es weitere Punkte zu beachten, die erfüllt sein müssen?
Danke für Infos
Re: Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub?
Tom, Montag, 12.09.2005, 12:16 (vor 7017 Tagen) @ KV_Frager
Hallo,
grds. können Sie nur wieder zur GKV wchseln, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Erziehungurlaub berechtigt keine Rückkehr zur GKV. Und parallel arbeiten neben Erziehungsurlaub? Wer passt auf Ihre Kinder auf, wenn Ihre Frau ebenfalls arbeitet. Zumal auch dieser Part nicht klappt, weil Ihre Hauptbeschäftigung "nur" ruht, Sie aber weiter den Status freiwillig tragen und Ihre Beiträge alleine voll bezahlen (ohne AG-Zuschuß).
Ich gehe mal davon aus, dass Sie noch nicht das 55. LJ überschritten haben.
Ihr AG beurteilt jährlich, ob Sie mit Ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. 2005 sind das 46.800 €. Ich gehe mal davon aus, dass Sie seit 2002 in der PKV sind. Aus diesem Grund gilt für Sie die besondere JAEG von 42.300 €. Für 2006 ist nur eine geringe Erhöhung der JAEG vorauss. vorgesehen. Das heißt für Sie: Sie müssen dieses Jahr unter der JAEG 2005 verdienen (42.300 €) und es muss absehbar sein, dass Sie auch in 2006 unter der JAEG liegen werden. Dann endet die freiw. Versicherung zum 31.12.05 und Sie müssen in die GKV.
Der Wechsel in die PKV ist frühstmöglichst im Jahre 2008 möglich. Warum? Im Jahr 2006 müssen Sie versicherungspflichtig bleiben. Im Jahre 2007 müssen Sie über der JAEG verdienen. Ist absehbar, dass Sie für 2008 auch die JAEG übersteigen, dass können Sie wieder zur PKV wechseln (§ 6 Abs.4 SGB V).
Falls noch Fragen sind, einfach posten.
Ich kann es mir trotzdem nicht verkneifen noch ein Statement abzugeben. Genau solche Personen wie Sie, welche sich den Solidarprinzip aufgrund der Einkommensituation entziehen und nur aufgrund der jetzt höheren Belastungen wieder in den Genuß von beitragsfreien Mitversicherungen der Kinder kommen wollen, sollten man eine Rückkehr VERBIETEN. Jahrelang haben Sie doch Beiträge eingespart. Warum nutzen Sie das Geld jetzt nicht, um die Prämien für Ihre Kinder zu bezahlen?!?!?!
Gruß
Tom!
Re: Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub?
KV_Frager , Montag, 12.09.2005, 16:09 (vor 7017 Tagen) @ Tom
Hallo Tom,
grds. können Sie nur wieder zur GKV wchseln, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Erziehungurlaub berechtigt keine Rückkehr zur GKV. Und parallel arbeiten neben Erziehungsurlaub? Wer passt auf Ihre Kinder auf, wenn Ihre Frau ebenfalls arbeitet. Zumal auch dieser Part nicht klappt, weil Ihre Hauptbeschäftigung "nur" ruht, Sie aber weiter den Status freiwillig tragen und Ihre Beiträge alleine voll bezahlen (ohne AG-Zuschuß).
wäre es im Fall Elternzeit nicht so, dass meine Frau dann Hauptverdienerin wäre und ich sowie die Kinder dann bei ihr mitversichert wären, denn es ist ja nicht abzusehen, wer von uns in Zukunft (maximal 3 Jahre) mehr verdient, bzw. von wem das Haupteinkommen stammt??
Ich gehe mal davon aus, dass Sie noch nicht das 55. LJ überschritten haben.
Korrekt
Ihr AG beurteilt jährlich, ob Sie mit Ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. 2005 sind das 46.800 €. Ich gehe mal davon aus, dass Sie seit 2002 in der PKV sind. Aus diesem Grund gilt für Sie die besondere JAEG von 42.300 €. Für 2006 ist nur eine geringe Erhöhung der JAEG vorauss. vorgesehen. Das heißt für Sie: Sie müssen dieses Jahr unter der JAEG 2005 verdienen (42.300 €) und es muss absehbar sein, dass Sie auch in 2006 unter der JAEG liegen werden. Dann endet die freiw. Versicherung zum 31.12.05 und Sie müssen in die GKV.
Der Wechsel in die PKV ist frühstmöglichst im Jahre 2008 möglich. Warum? Im Jahr 2006 müssen Sie versicherungspflichtig bleiben. Im Jahre 2007 müssen Sie über der JAEG verdienen. Ist absehbar, dass Sie für 2008 auch die JAEG übersteigen, dass können Sie wieder zur PKV wechseln (§ 6 Abs.4 SGB V).
Ist die JAEG das zvE oder das Bruttoeinkommen?
Welche Rolle spielt der Eintritt in die PKV (Ich bin bereits vor 2002 privat versichert gewesen).
D.h. ich wäre, angenommen o.a. Voraussetzungen treffen zu ab 2006 in der GKV und ab bei Überschreitung der JAEG freiw. Mitglied?
Ich kann es mir trotzdem nicht verkneifen noch ein Statement abzugeben. Genau solche Personen wie Sie
--> ich sehe deutlich den ausgestreckten Zeigefinger
, welche sich den Solidarprinzip aufgrund der Einkommensituation entziehen und nur aufgrund der jetzt höheren Belastungen wieder in den Genuß von beitragsfreien Mitversicherungen der Kinder kommen wollen, sollten man eine Rückkehr VERBIETEN. Jahrelang haben Sie doch Beiträge eingespart. Warum nutzen Sie das Geld jetzt nicht, um die Prämien für Ihre Kinder zu bezahlen?!?!?!
Ihre Meinung ist Ihr gutes Recht. Zum Solidarprinzip und Belastungen, die Kinder außer der KV so mit sich bringen, ist an anderer Stelle genug gesagt worden. Ich wollte mich eben über alle bestehenden Möglichkeiten informieren.
Vielleicht wird die Frage ja nach dem 18.9. sowieso hinfällig.
Jedenfalls danke für die Infos bisher.
Re: Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub?
Tom, Montag, 12.09.2005, 17:03 (vor 7017 Tagen) @ KV_Frager
Hallo,
ein wenig solidarischen Sarkasmus zeigt meine erste Mail schon auf. Mit Grund. Ich habe da meine Ansichten.
Zu Ihren Fragen:
Gehen Sie in Elternzeit, dann können Sie die Kinder natürlich bei Ihrer Frau in der GKV versichern. Nur zahlen Sie dann in der PKV Ihre Beiträge alleine (ohne AG-Zuschuß). Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Ob das Sinn macht weiß ich nicht, da Ihr AG die Hälfte der Beiträge für die Kinder bezahlt. Aber muss man rechnen.
Bei der Berechnung der JAEG wird grds. das Bruttoeinkommen (Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, VWL etc.) berücksichtigt.
Eintritt PKV vor 31.12.02 bedeutet, dass für Sie eine Art Bestandsschutz in der PKV besteht. Sprich die sogenannte besondere JAEG. Diese ist erheblich geringer als die normale JAEG (s. hierzu mein erstes Statement, was Zahlen betrifft).
Liegen Sie dieses Jahr unter der besonderen JAEG 42.300 € und ist ersichtlich, dass Sie im nächsten Jahr ebenfalls darunter verdienen, dann meldet Sie Ihr AG ab 01.01.06 als versicherungspflichtigen AN an - sprich Sie müssen sich eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Die Voraussetzung für eine erneute PKV-Versicherung hatte ich schon beschrieben.
Zeigenfinger - strecken wir diesen wieder ein und reichen uns die Hände....
Bundestagswahl - richtig, vielleicht müssen Sie sich dann eh eine gesetzliche Krankenkasse suchen... wenn die Umfragewerte so weiter gehen.
Bei Fragen bitte mailen.
Gruß Tom!