Re: Betrug der Krankenversicherungen ? (Private Krankenversicherungen)

Chilla @, Mittwoch, 21.09.2005, 18:01 (vor 7004 Tagen) @ Petra Feyen

Die Bemerkung :

Jeder Asylbewerber muss von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, doch jeder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze, der bereit ist, den Höchstbeitrag in einer Krankenkasse zu zahlen, sei es gesetzlich oder privat versichert, hat keine Möglichkeit sich zu versichern.
.... ..ist doch ziemlich daneben.

Warum wolltest Du den aus der gesetzlichen KV raus ? Doch weil Du fandest, dass es DIR Vorteile bringt. Nun geht die Rechnung nicht auf, und Du ertrinkst in Selbstmitleid und neidest noch den Schutz von denen, die eh im Leben nicht viel Glück hatten und von der, von Dir verlassenen Solidargemeinschaft, aufgefangen werden.

Tatsache ist, diese unseriösen Berater gibt es zuhauf. Und wenn Du das, zugegebenerweise sehr umfangreiche, Kleingedruckte gelesen hättest, dann wärst Du darauf gestoßen, dass jede Art der mündlichen Verabredung (z.B. "das ist nicht relevant") ungültig ist. Natürlich müssen alle Diagnosen und Gesundheitsdaten rein in den Antrag und mündliches lässt sich nun mal nicht beweisen, es sei denn jemand drittes wäre dabei gewesen und hätte sich die Aussagen gemerkt.

Die vollständige Angaben über den Gesundheitszustand müssen natürlich schriflich gemacht werden und zwar wirklich alles. Sich dabei auf ein Wort des Vertreters zu verlassen ist fahrlässig. Wurde denn der Krankenhausaufenthalt angegeben ? Dieser ist ja immer unabhängig von der Diagnose zu deklarieren !

Dennoch glaube ich nicht, dass Du auch ohne die falschen Einstufungen einen Vertrag bekommst. Es gibt unabhängige Versicherungsberater (die von Dir pro Stunde bezahlt werden müssen, da sie eben unabhängig sind) die das nochmal durchchecken könnten, ob da bei entsprechender Widerlegung noch ne Chance besteht. Wurde denn die Migräne angegeben ? Ich kann hier nur ne allgemeine Info machen. Bei ner anderen Privaten wirst Du wahrscheinlich auch kein Glück haben, den die Brache gleicht die Daten ab.

Unabhängig davon würde ich die Versicherung anschreiben und mir (sie müssen die Daten offenlegen) mal erklären lassen, woher die falschen Daten kommen. Dann würde ich diesen Leistungserbringer anschreiben und dem mal mit Regressansprüchen drohen, da unzutreffende Diagnosen weitergegeben wurden. Evtl. findet dann eine Berichtigung statt.

Zurück in die GKV geht nur, wenn man unter die BBG kommt. Überlege Dir, ob evtl. ein Arbeitsvertrag 75 % über ein Jahr in Frage kommt, und ob Du dann unter die BBG kommt. Nach der Wahl sehen wir mal weiter, wie die BBG 2006 dann aussieht. Sollte aber die Bürgerversicherung kommen, hat sich dein Problem evtl. (je nachdem was über die Altfälle entschieden wird) in Luft aufgelöst. Bis dahin aber wünsch ich Dir beste Gesundheit.


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