Betrug der Krankenversicherungen ? (Private Krankenversicherungen)

Petra Feyen @, Freitag, 16.09.2005, 12:19 (vor 7009 Tagen)

Ich habe im Moment ein großes Problem, denn – ich habe keinen Krankenversicherungsschutz mehr! Folgendes ist mir widerfahren.

Aufgrund der Diskussionen in den Medien etc. über diverse Änderungen im Krankenversicherungssystem, habe ich mich im Herbst vergangenen Jahres durch einen neutralen Berater über die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufklären lassen. Ich sprach mit ihm alle meine „großen und kleinen Zimperlein“ durch und nach seiner Aussage war es mit den von mir geschilderten Erkrankungen gar kein Problem, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden. Da ich mir der Problematik sehr wohl bewusst war, habe ich ihm wirklich jedes kleinste Weh-Wehchen aufgezählt, die er aber als unrelevant darstellte (z. B. immer wiederkehrende starke Kopfschmerzen). Eine der privaten Versicherungen erklärte sich auf meinen Antrag hin spontan bereit, mich aufzunehmen, ohne ärztliches Gutachten oder sonstiger weiterer Nachweise über Krankheitsvorgeschichten. So war ich bis zum 31.12.2004 freiwillig versichertes Mitglied in der GKV und ab dem 01.01.2005 Mitglied in der PKV.

Nach einem Krankenhausaufenthalt im Juni d. J. bat mich die PKV um Zustimmung zur Einholung einer Auskunft über meinen Gesundheitszustand bei den behandelnden Ärzten. Damit hatte ich überhaupt kein Problem, denn - ich hatte ja mit dem Versicherungsmakler alles bis ins Kleinste besprochen!

So wollte ich es gar nicht glauben, als ich von der PKV rückwirkend zum 31.07.2005 die Rücktrittserklärung zu meinem Versicherunsvertrag auf den Tisch bekam. Es wurde angegeben, dass ich sowohl eine Chronische Lungenerkrankung und einen Hirninfarkt als auch eine Migränebehandlung und Depressionen nicht angegeben hätte. Eine sofortige Rücksprache mit meinem behandelnden Hausarzt ergab allerdings, dass ich
- nie eine chronische Lungenerkrankung hatte,
- im September 2000 wohl mit Verdacht auf einen Hirninfarkt 3 Tage lang im Krankenhaus lag, der Verdacht sich aber bei weiteren Untersuchungen nicht bestätigt hat,
- eine Migräne zwar mit Tabletten, die auch bei Depressionen eingesetzt werden, behandelt wird, ich aber keinesfalls depressiv sei.

Nun meine dringende Frage:
Kann die PKV aufgrund der offensichtlich falschen Angaben die sie vorliegen hat, ohne weitere Nachfragen, von dem Vertrag zurück treten?
Habe ich eine Chance, von einer GKV wieder als freiwillig versichertes Mitglied aufgenommen zu werden?
Nimmt mich eine PKV auf, wenn ich bereit bin, mich von einem Arzt nach Wahl der Krankenkasse untersuchen zu lassen bzw. wenn die falschen Angaben widerlegt werden können?

Mein Hausarzt sagt,
- dass die nicht vorhandene chronische Lungenerkrankung jederzeit druch einen Facharzt und entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden könnte!
- dass der nicht bestätigte Hirninfarkt ebenfalls durch entsprechende Untersuchungen belegbar sei und nachgewiesen werden könnte!

Ausserdem bin ich nicht depressiv und war auch noch nie bei einem entsprechenden Facharzt in Behandlung. Im Gegenteil: Nach einem abgelehnten Kurantrag bei der BfA wurde ich im Jahr 2001 von der BfA zu einem Psychater zu einem neutralen Gutachten geschickt. Im Anschluss wurde die Kur abgelehnt, weil ich zu gesund bin.

Ich war mir bei der Erstellung des Aufnahmeantrages in die PKV hundertprozentig darüber im Klaren, dass ich vollständige Angaben über meinen Gesundheitszustand machen muss. Der damalige neutrale Berater war wohl leider nur auf seinen Profit aus. Leider wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass es, wie z. B. in meinem Fall, schier unmöglich ist, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Die sollte unbedingt publik gemacht werden. Ich würde mich auch gerne an die Medien wenden, damit jedem, der die Möglichkeit hat, sich freiwillig zu versichern, vollkommen klar wird,
- dass die privaten Krankenkassen einen jederzeit ohne große Vorwarnung und ohne jede Möglichkeit durch den Versicherungsnehmer auf Überprüfung weiterer Fakten, kündigen können bzw. von dem Versicherungsvertrag zurücktreten können und
- dass die gesetzlichen Krankenkassen einen nicht mehr aufnehmen können oder von Gesetz weden aufnehmen dürfen.

Jeder Asylbewerber muss von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, doch jeder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze, der bereit ist, den Höchstbeitrag in einer Krankenkasse zu zahlen, sei es gesetzlich oder privat versicher, hat keine Möglichkeit sich zu versichern.

Das kann und darf doch nicht wahr sein !!!

Sollten Sie mir helfen können, wäre ich für eine rasche Antwort sehr dankbar.

Re: Betrug der Krankenversicherungen ?

Chilla @, Mittwoch, 21.09.2005, 18:01 (vor 7004 Tagen) @ Petra Feyen

Die Bemerkung :

Jeder Asylbewerber muss von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, doch jeder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze, der bereit ist, den Höchstbeitrag in einer Krankenkasse zu zahlen, sei es gesetzlich oder privat versichert, hat keine Möglichkeit sich zu versichern.
.... ..ist doch ziemlich daneben.

Warum wolltest Du den aus der gesetzlichen KV raus ? Doch weil Du fandest, dass es DIR Vorteile bringt. Nun geht die Rechnung nicht auf, und Du ertrinkst in Selbstmitleid und neidest noch den Schutz von denen, die eh im Leben nicht viel Glück hatten und von der, von Dir verlassenen Solidargemeinschaft, aufgefangen werden.

Tatsache ist, diese unseriösen Berater gibt es zuhauf. Und wenn Du das, zugegebenerweise sehr umfangreiche, Kleingedruckte gelesen hättest, dann wärst Du darauf gestoßen, dass jede Art der mündlichen Verabredung (z.B. "das ist nicht relevant") ungültig ist. Natürlich müssen alle Diagnosen und Gesundheitsdaten rein in den Antrag und mündliches lässt sich nun mal nicht beweisen, es sei denn jemand drittes wäre dabei gewesen und hätte sich die Aussagen gemerkt.

Die vollständige Angaben über den Gesundheitszustand müssen natürlich schriflich gemacht werden und zwar wirklich alles. Sich dabei auf ein Wort des Vertreters zu verlassen ist fahrlässig. Wurde denn der Krankenhausaufenthalt angegeben ? Dieser ist ja immer unabhängig von der Diagnose zu deklarieren !

Dennoch glaube ich nicht, dass Du auch ohne die falschen Einstufungen einen Vertrag bekommst. Es gibt unabhängige Versicherungsberater (die von Dir pro Stunde bezahlt werden müssen, da sie eben unabhängig sind) die das nochmal durchchecken könnten, ob da bei entsprechender Widerlegung noch ne Chance besteht. Wurde denn die Migräne angegeben ? Ich kann hier nur ne allgemeine Info machen. Bei ner anderen Privaten wirst Du wahrscheinlich auch kein Glück haben, den die Brache gleicht die Daten ab.

Unabhängig davon würde ich die Versicherung anschreiben und mir (sie müssen die Daten offenlegen) mal erklären lassen, woher die falschen Daten kommen. Dann würde ich diesen Leistungserbringer anschreiben und dem mal mit Regressansprüchen drohen, da unzutreffende Diagnosen weitergegeben wurden. Evtl. findet dann eine Berichtigung statt.

Zurück in die GKV geht nur, wenn man unter die BBG kommt. Überlege Dir, ob evtl. ein Arbeitsvertrag 75 % über ein Jahr in Frage kommt, und ob Du dann unter die BBG kommt. Nach der Wahl sehen wir mal weiter, wie die BBG 2006 dann aussieht. Sollte aber die Bürgerversicherung kommen, hat sich dein Problem evtl. (je nachdem was über die Altfälle entschieden wird) in Luft aufgelöst. Bis dahin aber wünsch ich Dir beste Gesundheit.

Re: Betrug der Krankenversicherungen ?

Gerald @, Dienstag, 03.02.2009, 20:44 (vor 5773 Tagen) @ Petra Feyen

Ich stehe gerade vor dem selben Problem.
Da ich während meiner Scheidung und dem Tod meiner Mutter ein mal beim Psychologen war. Und beim Abschluss der PKV dies nicht angegeben habe.
Habe jedoch herausgefunden, das dich die PKV nur dann rausschmeissen kann wenn Du Vorsätzlich oder grob fahrlässig Angaben über deinen Gesundheitszustand nicht gemacht hast.
Binn gespannt wie es bei uns ausgeht.

Re: Betrug der Krankenversicherungen ?

Gast, Dienstag, 03.02.2009, 21:08 (vor 5773 Tagen) @ Gerald

wie thomas es auch immer sagt: keine pkv ohne rechtschutzversicherung! aber auch ohne: holen sie sich einen SPEZIALISIERTEN anwalt und lassen sie das ganze durchsehen, was es für chancen gibt. das ist eine komplexe materie, die von fall zu fall unterschiedlich lagert. vielleicht ist nicht nur die kündigung unberechtigt, sondern können sie auch den vermittler in regress nehmen... viel erfolg und nicht zu schnell einschüchtern lassen!

Re: Betrug der Krankenversicherungen ?

Netto, Mittwoch, 04.02.2009, 01:24 (vor 5773 Tagen) @ Gast

Sehr geehrte Frau Feyen,
Sie schreiben, die Versicherung sei rückwirkend zum 31.07.2005 vom Vertrag zurückgetreten. Damit verbleibt eine reguläre Mitgliedschaft seit dem 01.01.2005.
Ist Ihnen da nicht der Weg in den Basistarif der PKV offen ?
Ohne Gesundheitsprüfung, zu den Leistungen der GKV und preislich orientiert an deren Höchstsätzen ?


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