Privat versichert-freie Arztwahl ? (Private Krankenversicherungen)

Griti @, Dienstag, 11.10.2005, 12:51 (vor 6985 Tagen)

Hallo,
ich habe eine recht seltsame Frage.
Ich bin Privatpatient.
Ich war im Frühjahr bei einem Dermatologen in Behandlung, weil bei mir ein bösartiges Melanom entfernt wurde. Er hat keine eigene Praxis , sondern arbeitet als Chefarzt in einer Klinik, wo er auch ambulante Sprechstunden durchführt.
Seit dieser Op suche ich ihn aus Nachsorgetechnischen Gründen regelmäßig auf.
Ansonsten habe ich keinen Hausarzt, den ich regelmäßig aufsuche.
Nun stellen sich bei mir Beschwerden ein, die sicher nicht dermatologischer Natur sind. (Kreislauf und Blutdruck)
Ich vermute dahinter einen hormonellen Hintergrund.
Da ich ich nicht von Arzt zu Arzt laufen möchte, möchte ich gerne wissen, ob ich den Dermatologen darum bitten kann, einen Hormonspiegel zu veranlassen ?
Darf er das oder muss er mich woanders hinschicken, weil es nicht sein Fach ist ?
Habe ich als Privatpatient insofern freie Arstwahl, da sich mir aussuchen kann, wer das macht , auch wenn er nicht vom Fach ist ?
In wie fern kann und darf mir der Dermatologe da entgegenkommen ?
Gruß Griti

Re: Privat versichert-freie Arztwahl ?

Susann Dreesen @, Donnerstag, 13.10.2005, 09:37 (vor 6983 Tagen) @ Griti

Hallo Griti,
natürlich hast du als Privatpatient die freie Arztwahl. Nur ist es davon abhängig, ob du nach Standardtarif oder nach Westtarif versichert bist. Ansonsten ist es der PKV egal, wo du dich untersuchen lässt. Der Arzt muss nur approbiert sein. MfG

Re: Privat versichert-freie Arztwahl ?

Griti, Donnerstag, 13.10.2005, 10:59 (vor 6983 Tagen) @ Susann Dreesen

was ist approbiert ?

Re: Privat versichert-freie Arztwahl ?

Susann Dreesen @, Dienstag, 18.10.2005, 20:53 (vor 6977 Tagen) @ Griti

approbiert bedeutet, dass der Arzt kein Schalatan sein soll, sondern ein studierter Dokotor, der auch niedergelassen ist. Der quasi eine Arztpraxis betreibt auf legalem Weg, wie es für einen deutschen normalen Arzt üblich ist.

Re: Privat versichert-freie Arztwahl ?

Jack @, Mittwoch, 19.10.2005, 18:49 (vor 6976 Tagen) @ Griti

Zur Abklärung eines Bluthochdruckes bedarf es einer körperlichen Untersuchung, eines EKG, einer Blutuntersuchung auf Risikofaktoren und einer Ultraschalluntersuchung der Nieren, Nebennieren und Blutgefäße des Bauches. Und ggf. eine Langzeit-Blutdruckmessung. Hormonbestimmung ist meist Quatsch, und kommt -wenn überhaupt- ganz zum Schluss.

Die Abklärung macht ein Internist oder ein Allgemeinarzt. Der Hautarzt könnte zwar einen Hormonstatus machen, aber das hilft Ihnen nicht weiter: "außer Spesen nichts gewesen".

Wenn Sie einen Automechaniker kennen, lassen Sie den doch auch nicht Ihre Uhr oder Ihre Waschmaschine reparieren: weil er da nicht erfahren ist. Oder lassen Sie sich vom Röntgenarzt den Blinddarm operieren?

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