Re: Rückkehr zur GKV wegen nachträgl. Kündigung durch PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
eine Selbstanzeige bringt Dir im schlimmstens Fall die Kündigung der PKV wg. vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung. Deinem Berater kann dies niemand nachweisen, da Du den Vertrag unterschrieben hast. Im Klartext würde dies bedeuten, dass die PKV rückwirkand vom Beginn der Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann.
Zurück in die GKV kannst Du nicht, weil sich Dein Status als freiwilliges Mitglied (über Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht ändert und die GKV Dich nicht aufnehmen darf.
Also, Augen zu und durch und warten bis die Kinder in Ausbildung gehen.
Gruß
Tom!
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- Rückkehr zur GKV wegen nachträgl. Kündigung durch PKV -
Problemfall,
24.10.2005, 17:23
- Re: Rückkehr zur GKV wegen nachträgl. Kündigung durch PKV - Tom, 25.10.2005, 08:54