Rückkehr zur GKV wegen nachträgl. Kündigung durch PKV (Private Krankenversicherungen)

Problemfall @, Montag, 24.10.2005, 17:23 (vor 6971 Tagen)

Hallo,
ich bin wegen der möglichen besseren Versorgung meiner Kinder Ende 2003 in die PKV gewechselt.Der damalige "Berater" hat mir damals empfohlen einige Details zur Person zu beschönigen oder garnicht anzugeben.
Die Beitrage waren breits damal höher als in der GKV, aber die Kinder waren es mir halt wert. Leider steigen seitdem meine Beiträge stetig, so daß dies inzwischen auch finanziell ein Problem darstellt.

Kann man durch Selbstanzeige der falschen Details zurück in die GKV oder ist dieser Weg endgültig versperrt? Eine Gehaltskürzung kommt nicht in Betracht, weil dadurch die finanzielle Situation eher schlimmer würde.

Re: Rückkehr zur GKV wegen nachträgl. Kündigung durch PKV

Tom, Dienstag, 25.10.2005, 08:54 (vor 6971 Tagen) @ Problemfall

Hallo,
eine Selbstanzeige bringt Dir im schlimmstens Fall die Kündigung der PKV wg. vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung. Deinem Berater kann dies niemand nachweisen, da Du den Vertrag unterschrieben hast. Im Klartext würde dies bedeuten, dass die PKV rückwirkand vom Beginn der Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann.

Zurück in die GKV kannst Du nicht, weil sich Dein Status als freiwilliges Mitglied (über Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht ändert und die GKV Dich nicht aufnehmen darf.

Also, Augen zu und durch und warten bis die Kinder in Ausbildung gehen.

Gruß
Tom!

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