Beihilfe - gesetzl. KV (Private Krankenversicherungen)

Monika Reincke @, Dienstag, 15.11.2005, 12:02 (vor 6953 Tagen)

Hallo,
Ich bin zZ nicht berufstätig und über meinen Mann zu 80% beihilfeberechtigt, die restlichen 20% privat bei der Allianz. Jetzt werde ich eine halbe Stelle im öffentlichen Dienst bekommen. Ich bin aber noch 2 Jahre lang über meinen Mann beihilfeberechtigt, da die Beihilfe sich auf das Einkommen des Vorvorjahres bezieht. Ich könnte jetzt in die gesetzl.KV , wenn ich aber 2 Jahre warte, weiß ich nicht, ob die mich noch nehmen. Soll ich es 2 Jahre "drauf ankommen lassen" und geht das überhaupt? Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Vielleicht noch wichtig: ich bin Ärztin ( also Gruppentarife f.Ärzte zB bei der Allianz) und 47 J. alt.
Danke für alle Zuschriften!
Monika R.

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