Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin seit Sep. 2002 in der PKV.
Bisher lag ich über der Beitragsbemessungsgrenze von 46800€. Da ich geheiratet habe und wir Mitte nächsten Jahres
ein Kind erwartern möchte ich meine Arbeitszeit verringern um ein bischen mehr Zeit für Kind und einen geplanten Umbau meines Hauses zu haben.
Mein Arbeitgeber würde meine Arbeitszeit ab 1. Januar 2006 für ca. 2-3 Jahre auf meinen Wunsch senken.
Damit würde mein Jahreseinkommen unter 46800€ sinken.
Ist es damit möglich mich und meine Frau (meine Frau ist GKV und würde in Elternzeit gehen) + Kind wieder gesetzlich zu versichern?
Oder muß ich noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen?
Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV
Wenn Dein Jahreseinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze(BBG) leigt und Du Dich nicht von der GKV befreien lassen hast, das heißt wenn Dein Einkommen schon mal unter der BBG lag kann man auf Antrag weiter (für immer) in der Privaten bleiben. Dann ist ein wechsel zurück in die GKV möglich. Mußt allerdings 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.
Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV
Hallo,
wenn Du unter die Bestands-Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst (nicht Beitragsbemessungsgrenze), dann wirst Du krankenversicherungspflichtig (es sei denn Du bist älter als 55 Jahre, dann müßte noch weiter geprüft werden.)
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist so einfach nicht möglich. Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich die gesetzlichen Einschränkungen nennen, das sind u.a.:
-wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
-weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird..
Da hier aber wohl eine GKV-Versicherung gewünscht wird, ist die Frage so zu beantworten: Normalerweise kommst Du in die GKV zurück. Und Du kannst Dir eine KK aussuchen.
LG, Sabine