GKV oder PKV für Frau, 30, evtl. Kind. Mann ist in GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin Angestellte, seit ca. 4 Jahren freiwillig GKV. Nun spiele ich mit den Gedanken, evtl. in die PKV zu wechseln. Lohnt sich der Wechsel, wenn ich weiblich, 30 Jahre alt bin und plane in nächsten Jahren Kinder zu kriegen? Mein Mann ist gesetzlich pflicht versichert und verdient weniger als ich. Folgende Frage:
- Was passiert in der Mutterschaft bzw. Elternzeit, wenn ich zuhause bleibe. Wird mein Kind dann bei Mann familienversichert oder muß ich für das Kind auch privat versichern. In diesem Fall: wie hoch ist die private Versicherung für Kind?
- In der Zeit hätte ich kein Einkommen, kann ich dann bei meinem Mann familienversichert werden oder muß ich PKV weiterhin zahlen?
- Wenn ich nach der Elternzeit wieder vollzeit arbeiten will, (d.h. ich trage versicherung für mein Kind) - lohnt sich dann die Wechsel?
Wer hat ähnliche Erfahrung bzw. Eure Erfahrung mit allg. PKV und privat versicherung für Kinder.
Ich würde mich freuen, konstruktive Ratschläge zu bekommen. Besten Dank in voraus!
Viele Grüsse
Anna
Re: GKV oder PKV für Frau, 30, evtl. Kind. Mann ist in GKV
Thomas, Sonntag, 15.01.2006, 10:21 (vor 6888 Tagen) @ Anna
Bei einer PKV sollte man nie nach "lohnen" fragen.
Es lohnt sich sicherlich nie, einen Porsche anstatt eines VWs zu kaufen, außer man will Höchstleitsung.
Also kurz gesagt: Die PKV ist wegen des Schwangerschaftsrisikos der Frau sehr teuer, leistet aber auch dann optimal. Während des Mutterschaftsurlaubs entstehen mit ganz wenigen Ausnahmen ganz normale Beitragskosten in der PKV. Ausnahmen für die ersten 6 Monate: Einige Tarife z.B. bei der AXA, Universa, Dt. Ring: Hier erfolgt Beitragsfreistellung.
Du kannst dich nur dann in der GKV bei deinem Mann mitversichern, wenn du zur Hausfrau mutierst, also deinen Job kündigst vor dem Mutterschutz, doch dies willst du ja nicht!
Zum Kind: Dies wird immer beim Höherverdienenden versichert, also zum Zeitpunkt der Geburt dann wohl bei deinem Mann. Wenn du wieder arbeitest, müsste es dann bei dir als Mehrverdienerin versichert werden oder gegen Extrabeitrag freiwillig in der GKV.
Vorsicht bei Erstversicherung des Kindes mit dem Vater und dann Wechsel in die PKV bei Wiederarbeitsantritt: Es gibt nur einen Kontrahierungszwang (Aufnahmezwang) für Kinder in der PKV in den ersten 2 Monaten. Sollte in dieser Zeit eine Behinderung oder Krankheit auftreten, muss das Kind gegen Extrabeitrag in der GKV versichert bleiben, da keine Private so ein Risiko aufnimmt.
UND ZUM SCHLUSS: WARTE BIS APRIL!
Dann erfahren wir nämlich, ob es wirklich eine richtige Gesundheitsreform gibt. Sollte eine Bürgerpauschale (holländisches Modell) kommen, hat sich deine Frage erübrigt, denn dann "lohnt" sich keine PKV noch wird es sich noch in der bisherigen Form geben. Auch wird dann die Mitversicherung der Kinder u.U. neu geregelt.
KLEINE ANMERKUNG AM RANDE ZUR PKV:
Die PKV ist im ambulanten und Zahnbereich sicherlich besser als die GKV, da sie keine Budgetierung kennt und ca. das 3- bis 5-fache der GKV zahlt. Hier gibt es ausgleichende Zusatzversicherungen mit denen man sogar als Privatpatient zum Arzt gehen kann. Dies ist aber wie auch schon eine reine PKV nicht billig (vgl. Anm. oben zu "lohnen")
Stationär besteht kein Unterschied bei Fallpauschalen oder Regelleistungen zwischen PKV und GKV, die bei beide im Ernstfall nicht kostendeckend sind. Hier bringt allein eine Chefarztversicherung etwas, mit der die Regelleistungen quersubventioniert werden, da davon meist 40% an die Klinik und nicht den Chefarzt gehen. Doch dieses Modul ist auch als Zusatzversicherung für die GKV zu haben.
Bleiben Leistungen der GKV, die keine oder nur wenige Private kennen:
Kostenlose Versicherung im Mutterschaftsurlaub (für freiwillig Versicherte aber nur, wenn der Mann auch in der GKV ist).
Heilanschlussbehandlung (=Reha z.B. nach Krebs, Herzinfarkt. Hier leistet auch die Rentenversicherung während der Beschäftigungsphase, deshalb meist nicht mitversichert in der PKV, was dann im Alter oder bei Beruf "Mutter und Hausfrau" ein Problem wird)
Auch sind oft Behandlungen in gemischten Heilanstalten (Krankenhäuser, die auch Heilanschlussbehandlungen oder Kur anbieten) genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung wird nicht bezahlt. Dies betrifft oft ganz normale Krankenhäuser, also nicht nur Kurkliniken.
Kur (was ich befürworte, da dies Privatvergnügen ist!)
Krankschreibung wegen Krankheit der Kinder
Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern zur Kinderbetreuung
Auch gehen die PKVen nach 6-12 Monaten Krankheit grundsätzlich von Berufsunfähigkeit aus, egal ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist oder zahlt, und stellen die Zahlung des Krankengeldes ein.
Während Krankengeldbezug muss der PKV-Beitrag selber bezahlt werden, die GKV ist kostenlos und übernimmt die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Teilweise fehlen in den Hilfsmittelkatalogen der PKV sogar Rollstühle oder Beatmungsmaschinen für Schwerkranke oder es werden Selbstbeteiligungen von 20% oder Deckelungen auf nur 1000 Euro vorgesehen.
Re: GKV oder PKV für Frau, 30, evtl. Kind. Mann ist in GKV
Anna, Montag, 30.01.2006, 14:02 (vor 6873 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nun war bei mir letzte Woche ein Versicherung-Vermittler zum Thema PKV. Er hat unten anderen die Deutsche Ring sehr empfohlen und wenn ich da umsteigen würde, würde ich ca. 150,- EUR/Monat gegenüber von GKV sparen. Gut, von dem Sparen kann man ja nicht reden, weil spätesten wenn ich für Kind zahlen sollte, dann ist das Thema erledigt. Hast Du Erfahrung mit dieser Gesellschaft - Deutsche Ring? Mir ist wichtig zu wissen, wie die Beitragsstabilität sich entwickelt. Außerdem sollte ich noch ca. 40,- EUR zahlen, um die Versicherungsbeitrag im Alter abzudecken. Ich frage mich, ob ich das tue, weil es die Gefahr besteht, dass ich irgendwann wieder in GKV gehen würde (wegen Mutterwerden und damit veränderten Lebenssituation oder sowas ähnliches wenn ich längere Zeit in Ausland arbeiten würde und damit PKV kündigen müßte...). Dann fällt diese Beitragsdeckung weg, nicht wahr?
Nun ja, ich danke Dir für den Tipp, bis April zu warten, wegen Bürgerpauschale. Aber der Vermittler meint, das Thema wäre vom Tisch??? Naja, insgesamt wollte ich sowieso etwas länger mit der Entscheidung warten, weil ich evtl. einen Job im Ausland annehme. (Aber wenn der Markler schon bei Dir zuhause ist, ist es nicht einfach den Annahme-Antrag nicht zu unterschreiben). Nun habe ca. 2 Woche Zeit zu überlegen, ob ich wechseln will. Was gibt es für Möglichkeit, wenn ich in PKV wäre und dann für ca. 2 Jahre in Asien z.B. arbeiten würde. Kündigen oder ausruhen lassen oder andere Möglichkeit?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du oder jemand mir in dieser Situation beraten könntest. Besten Dank schon mal in voraus!
Anna
Frage zu Kur: PKV oder Rentenversicherung???
Judy , Freitag, 01.02.2008, 13:46 (vor 6141 Tagen) @ Thomas
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen, die mir eventuell jemand beantworten kann (ich hoffe es ):
Es geht um die Bewilligung einer Kur zur Behandlung eines Burnoutsyndroms mit dem Ziel der Wiederufnahme der Arbeit.
Wenn ich privat versichert bin, habe ich hier einen Anspruch auf Gestattung einer Kur oder muss ich mich an die Rentenversicherung wenden?
Wie sieht es jeweils mit den Kosten(beiträgen) aus?
Vielen Dank,
Judy
Re: Frage zu Kur: PKV oder Rentenversicherung???
Thomas, Freitag, 01.02.2008, 14:08 (vor 6141 Tagen) @ Judy
Altes Kur-Problem in der PKV: Bei vielen Verträgen sind Kuren nicht oder nur mit einem Minitagegeld versichert - ganz im Gegenteil zur GKV, die immer dann zahlen muss, wenn die DRV nicht zahlt und medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Auf jeden Fall sehen die PKVen, wenn Sie denn einen Kur-Tarif haben oder bei einer der wenigen PKVen versichert sind, die Kurleistungen im Haupttarif haben, einen Vorrang der DRV vor.
Lehnt die DRV ab, sieht es meist schlecht aus. Also: Zuerst Antrag an die DRV!
Re: Frage zu Kur: PKV oder Rentenversicherung???
Judy , Freitag, 01.02.2008, 14:33 (vor 6141 Tagen) @ Thomas
OK. Das heißt, die hätten das Recht, den Antrag abzulehnen. In meinem Fall wurde auch abgelehnt. Das heißt, ich wende mich jetzt an die Rentenversicherung?
DANKE VIELMALS!
Re: Frage zu Kur: PKV oder Rentenversicherung???
Thomas, Samstag, 02.02.2008, 00:19 (vor 6141 Tagen) @ Judy
Zuerst Antrag an die DRV!
Wenn diese ablehnt, aber medizinische Notwendigkeit vorliegt, bitte den PKV-Vertrag studieren. Wenn dort, wie in ca. 80% der Fälle keine Kur versichert ist (entspricht den bundesweit gültigen Musterbedingungen des PKV-Verbandes!), damit der Tarif billiger wird, wird der Antrag nicht abgelehnt, sondern zurückgewiesen.
Denn es kann kein Antrag auf eine Leistung, die NICHT VERSICHERT ist, genehmigt oder abgelehnt werden. Eine Genehmigung ist streng genommen auch gesetzlich verboten, da die anderen Versicherten, die wussten, dass sie einen Tarif ohne Kurleistung versichert haben, um Kosten zu sparen, durch diese Kulanz belastet werden.
Sie sehen, dass die PKV bei den Beiträgen, wie sie nun sind, und bei den drei- bis viermal höheren Vergütungen, die an Ärzte bezahlt werden, nicht alle Leistungen der GKV (Kur, Reha, umfangreichen Hilfs- und Heilmittelkatalog, Ergotherapie usw.) bezahlen kann, denn dann müsste der PKV-Beitrag bei ca. 700 Euro schon in jungen Jahren liegen.