Kommt auf dein Alter an:
Über 55 Jahren: vergiss es!
Unter 55 Jahren:
Selbständig: Rechtsform ändern, teils Ehepartner als Inhaber oder Gesellschafter bennen und sich selber anstellen. Oder woanders abhängig arbeiten.
Nicht selbständiger, also Angestellter: Das Gehalt unter die Versicherungspflichgrenze für zwei Jahre drücken.
Warst du schon 2002 PKV, dann gilt für dich die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 3500€), ansonsten die Versicherungspflichgrenze (ca. 3900€).
Wie so was geht? Ganz einfach: Z.B. Entgeltumwandlung in Direktversicherung oder fetter Dienstwagen oder Auszahlung von Boni erst nach zwei Jahren.
Einfach mal mit dem Arbeitgeber reden!
Bei Arbeitslosen ohne ALG1 oder 2:
So hart es klingt: Im Notfall für mindestens 401 Euro im Monat putzen gehen. Hier die PKV aber auf jeden Fall in eine Anwartschaft stellen, wenn der Job nicht mindestens ein Jahr sicher ist, denn dann gäbs ja schon ALGI+Versicherungspflicht!