GKV ummelden (selbstständig) (Private Krankenversicherungen)

Paula, Donnerstag, 09.02.2006, 21:15 (vor 6867 Tagen)

Ich war bis 15 Dez arbeitslos, seit 15.DEz selbständig und bekomme Überbrückungsgeld. Silange ich den Zuschuß bekomme, möchte ich auch in meiner BKKaktiv bleiben. Die sagten mir, das ich mich innerhalb von 3 Monaten ummelden muss. Mein Versicherungsschutz galt bis 15 Jan. Derzeit bin ich also nicht versichert. Reicht es, wenn ich in meinen Antrag (Ummelden zu freiwilligen Versicherung) das Start-Datum 15. März reinschreibe oder ist das dann schon über der Frist? Muss ich dann auch erst ab dem 15 März Versicherungsbeiträge zahlen oder muss ich rückwirkend seit 15 Dez oder Jan zahlen?

Falls ich rückwirkend zahlen muss, dann kan ich das nicht, das ist schon mal klar.
Wenn ich mich jetzt bei einer anderen GKV melde müsste ich dann auch rückwirkend zahlen oder könnte ich da erst ab Febr oder 14 März eintreten?

Wenn die Frist dann abgelaufen ist und ich mich die nächsten Monate bei einer PKV melde, dann zahle ich ab Eintrittsdatum aber habe diese Anwartschaftszeit (halbes Jahr?) in der ich zahle aber keine Leistungen in Anspruch nehmen kann richtig?

Wie ist es wenn ich nach Ablauf meiner Überbrückungsgeldzahlung mir einen versicherungspflichtigen Job suche, und nebenbei die Selbstständikeit weiter führe, dann bin ich doch wieder drin in der GKV meiner Wahl, würde es reichen nur einen Monat einen versicherungspflichtigen Job zu haben und kann ich dann mich wieder freiwillig bei der BKK versichern? (also innerhalb der Frist) oder müsste ich dafür mehrere Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben?

Re: GKV ummelden (selbstständig)

Sora, Freitag, 10.02.2006, 08:28 (vor 6866 Tagen) @ Paula

Du hast nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung 3 Monate Zeit, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen (bei Ende der Versicherung 15.12.05 somit 15.03.06, wie du richtig schreibst).
Egal, wann innerhalb dieser Zeit der Antrag gestellt wird, läuft die freiwillige Versicherung aber immer ab 16.12.2005 und somit sind auch Beiträge ab diesem Zeitpunkt zu entrichten. Du sparst also durch Herauszögern der Antragstellung nichts.

Re: GKV ummelden (selbstständig)

jan, Freitag, 10.02.2006, 08:50 (vor 6866 Tagen) @ Sora

und eine andere gesetzliche Verischerung kannst du auch nicht nehmen, da du nicht selbst die verischerung gekündigt hast. Sie wurde lediglich nur von der agentur für Arbeit beendet im Dezember

Jan

Re: GKV ummelden (selbstständig)

Paula, Freitag, 10.02.2006, 14:34 (vor 6866 Tagen) @ jan

Vielen Dank für die Antworten, da ich das nicht zahlen kann, habe ich mich entschlossen zumindest das halbe Jahr ohne KV zu bleiben.

Eventuell privat, wenn ja gibt es Probleme, wenn ich eine Zeit lang kein KV hatte? Ich bin 32 keine Kinder und kerngesund, also kein Risikopatient. Macht es einen Unterschied ob ich mich kuz vor meinen 33. Geburtstag privat melde oder kurz danach, also kommt es auf Wochen und Tage drauf an bei der Alterseinstufung?

Eventuell, wenn das Geschäft noch nicht gut genug läuft, mache ich vorübergehend einen Teilzeitjob, versicherungspflichtig und Selbstsändigkeit nebenbei. nun habe ich gehört dass es dabei eine Prüfung gibt, welcher Job überwiegt, kommt diese Prüfung auf jeden Fall und wie schaut die aus? wenn ich um Beispiel bei dem Teilzeitjob 20 Stunden arbeite und selbstständig 19 Stunden und auch nicht mehr verdiene als bei dem Job oder geringfügig mehr, keine Mitarbeiter und mobil tätig, dann müsste ich doch keine Probleme kriegen oder? Die AOK meint es reicht theoretisch, wenn ich auch nur einen Tag versicherungspflichtig beschäftig war, wenn die 24 Monte in den letzten 5 Jahren gegeben sind als Vorversicherungszeit. Ist das bei allen GKV so?

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