Re: Private Versicherung JETZT, wenn Beitragsbemessungsgrenze Ende 2006 erreicht? (Private Krankenversicherungen)

Roland, Freitag, 17.02.2006, 19:21 (vor 6855 Tagen) @ RS

Hallo,
die Sache ist in § 6 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V geregelt:
"Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. 2 Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. 3 Bei rückwirkender Erhöhung des Entgelts endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist."
Ich würde aber auf jeden Fall, mit dem Angebot der Privatversicherung jetzt schon zur gesetzlichen Krankenkasse gehen und mir dort das "Kleingedruckte" des Vertrages erläutern lassen. Falls die Krankenkasse kein Interesse, würde ich die Beratung der Verbraucherzentrale nutzen. Es gibt Tausende, die den Weg in die Privatversicherung bitter bereut haben. Man kann bei einer Beratung nichts verlieren und jetzt ist auf jeden Fall noch genügend Zeit für beide Lösungen.
Gruß
Roland


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