Re: Nochmal eine Frage zur Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Roland, Montag, 20.02.2006, 18:13 (vor 6852 Tagen) @ Lisa

Hallo,
das Kind kann beim GKV-Vater kostenlos versichert werden.
Wenn die Eltern des Kindes nicht(!) verheiratet sind, gibt es keine weiteren Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Wenn die Eltern verheiratet sind, kann das Kind auch kostenlos über den Vater versichert werden, wenn das Einkommen des Vaters höher ist als das der Mutter (in Elternzeit).
Die genauen Regelungen ergeben sich aus § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V:
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. "

In der GKV besteht für Versicherungspflichtige in der Elternzeit Beitragsfreiheit. Für freiwillige Mitglieder gibt es hierzu keine genauen Regelungen. Praktisch gibt es drei Möglichkeiten:
1) Die GKV-Krankenkasse entscheidet auch auf Beitragsfreiheit (z.B. TK), wenn der Ehegatte GKV-Mitglied ist und das Einkommen ohne Erziehungsgeld 350 EURO nicht überschreitet.

2) Die Krankenkasse berechnet Beiträge. In diesem Fall die Mitgliedschaft kündigen und in die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten wechseln (wenn das Einkommen ohne Erziehungsgeld 350 EURO nicht übersteigt).

3) Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich (nicht verheiratet oder Einkommen über 350 Euro): Es besteht besteht Beitragspflicht aufgrund der aktuellen Einnahmen (ohne Erziehungsgeld), mindestens von 816,67 Euro. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.
Viele Grüße
Roland


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