Nochmal eine Frage zur Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Lisa @, Montag, 20.02.2006, 10:10 (vor 6853 Tagen)

Hallo!

Leider habe ich die Situation trotz der vielen wertvollen Forumsbeiträge noch immer nicht ganz durchblickt. Ich bin Ende 20 und überschreite ab 1.3. die Beitragsbemessungsgrenze. Mein Verlobter ist derzeit selbständig und freiwillig in der GKV, es wäre jedoch möglich, dass er in den nächsten Jahren wieder in eine Festanstellung (unklar ob unter- oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) wechselt. Seine zukünftige Situation ist also denkbar unvorhersehbar.

Fragen:
- Wenn ich in die PKV wechsele, dann muss ich mich im Falle einer Elternzeit zum vollen Tarif weiterversichern, soviel habe ich begriffen. Was wäre mit dem Kind? In welchen Fällen könnte es beim Vater mitversichert sein?

- Was geschieht, wenn ich freiwillig in der GKV bleibe und dann in Elternzeit gehe? Ich müsste dann doch trotzdem irgendwelche Beiträge für mich und das Kind zahlen, oder? Wie hoch fallen die aus?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Nochmal eine Frage zur Elternzeit

Roland, Montag, 20.02.2006, 18:13 (vor 6852 Tagen) @ Lisa

Hallo,
das Kind kann beim GKV-Vater kostenlos versichert werden.
Wenn die Eltern des Kindes nicht(!) verheiratet sind, gibt es keine weiteren Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Wenn die Eltern verheiratet sind, kann das Kind auch kostenlos über den Vater versichert werden, wenn das Einkommen des Vaters höher ist als das der Mutter (in Elternzeit).
Die genauen Regelungen ergeben sich aus § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V:
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt. "

In der GKV besteht für Versicherungspflichtige in der Elternzeit Beitragsfreiheit. Für freiwillige Mitglieder gibt es hierzu keine genauen Regelungen. Praktisch gibt es drei Möglichkeiten:
1) Die GKV-Krankenkasse entscheidet auch auf Beitragsfreiheit (z.B. TK), wenn der Ehegatte GKV-Mitglied ist und das Einkommen ohne Erziehungsgeld 350 EURO nicht überschreitet.

2) Die Krankenkasse berechnet Beiträge. In diesem Fall die Mitgliedschaft kündigen und in die kostenlose Familienversicherung des Ehegatten wechseln (wenn das Einkommen ohne Erziehungsgeld 350 EURO nicht übersteigt).

3) Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich (nicht verheiratet oder Einkommen über 350 Euro): Es besteht besteht Beitragspflicht aufgrund der aktuellen Einnahmen (ohne Erziehungsgeld), mindestens von 816,67 Euro. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.
Viele Grüße
Roland

Re: Nochmal eine Frage zur Elternzeit

Annkatrin @, Montag, 20.02.2006, 22:38 (vor 6852 Tagen) @ Lisa

Hallo,

ich kann leider nur beim ersten Teil Deiner Frage helfen, weil es mir so ging.
Wenn Du in die PKV wechselst, dann musst Du natürlich die vollen Beiträge der PKV auch während der Elternzeit zahlen, das ist klar. Dies gilt aber nur, wenn DU während der Elternzeit zu Hause bleibst und nicht arbeitest. Wenn Du während der Elternzeit die erlaubten 30 Wochenarbeitsstunden oder weniger arbeitest und damit einen Abreitsvertrag während der Elternzeit abschließt und unter der JAVG (Jahresarbeitsverdiestgrenze) verdienst, wirst DU wieder pflichtversichert. Dann kannst Du entweder pflichtversichert bleiben oder DU lässt DIch während der Elternzeit von Versicherungspflicht befreien. SGB 5 §881. Diese Befreiung gilt nur während der Elternzeit. Natürlich bekommst DU auch, wenn Du während der ELternzeit arbeitest, den Arbeitgeberanteil und zwar genau so viel, wie er zahlen würde, wenn Du pflichtversichert wärest.
Nach der ELternzeit werden die KArten neu gemischt: entweder Du arbeitest wieder voll, dann kannst Du privat versichert bleiben.
Wenn Du danach in Teilzeit gehst und unter der JAVG verdienst, bist DU wieder pflichtversichert. DU kannst Du DIch zwar unter Umständen auch befreien lassen, da gibt es auch Möglichkeiten, aber damit musst DU DIch beschäftigen, wenn es mal soweit ist. Beachte: Es gilt nach der ELternzeit die JAVG, die zum Zeitpunkt Deines Eintritts in die PKV bestand.

Das Kind wird immer beim Hauptverdiener mitversichert, wenn beide privat versichert sind. Wie das bei der GKV ist, da muss ich passen, da kenne ich mich leider nicht aus.

Ich weiß nur, dass ich mich kurz vor der Geburt meines 1. Kindes privat versichert habe, weil ich auch während der ELternzeit einen Teil für mich und das Kind hätte zahlen müssen und das habe ich dann nicht eingesehen. Es hing irgendwie auch vom Einkommen meines Mannes ab. Er ist selbständig und privat versichert, insofern hätte ich das Kind auch nicht beitragsfrei bei mir versichern lassen können, wenn ich in der GKV geblieben wäre. Das Kind hätte mich genauso viel gekostet, wie bei der PKV.

Gruß Annkatrin

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