Re: PKV in Elterzeit zurück in GKV? Bedingen? (Private Krankenversicherungen)

Roland, Donnerstag, 02.03.2006, 19:53 (vor 6846 Tagen) @ Werdende Mama

Hallo,
hier die Antworten:
1) ja (die Altersgrenze von 55 Jahren dürfte wohl ohne Bedeutung sein :-) !!!)
2) Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Studentin hat nur während des Studiums Bedeutung (dann aber auch egal was passiert: auch bei Heirat oder Halbwaisen!)
3) Mit der Aufnahme der Vollzeittätigkeit wird geprüft, ob die dann geltende Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Wenn ja, besteht die Wahl zwischen GKV und PKV.

Am Besten den Aufnahmeantrag stellen, wenn das Datum für den Beginn der Teilzeitbeschäftigung feststeht.
Ein kleiner Haken: Wenn die Teilzeitbeschäftigung vor Ablauf von 12 Monaten endet (z.B. keine Beschäftigung, 400 Euro oder Vollzeit), ist keine weitere Versicherung in der GKV möglich.
Gruß
Roland


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