PKV in Elterzeit zurück in GKV? Bedingen? (Private Krankenversicherungen)

Werdende Mama @, Donnerstag, 02.03.2006, 14:12 (vor 6842 Tagen)

Hallo,

ich bin seit 20 Jahren privat versichert und Angestellte. Jetzt bin ich schwanger und plane für meine Elternzeit folgendes (mein Mann ist gesetzlich versichert):

1. die ersten 3 Jahre der Elternzeit 16 St/Woche Teilzeitarbeit. Damit falle ich unter die Bemessungsgrenze der PKV. Frage 1: Muss mich jede gesetzliche Versicherung innerhalb der 2 Wochen Frsit nehmen?
Frage 2: Was ist, wenn ich zu meinem Studium eine Befreiung der Versicherungspflicht unterschrieben habe? Gilt dann trotzdem: Unter Bemessunggrenze = Pflichtversichert

2. Wenn ich nach den 3 Jahren wieder Vollzeit arbeite - bin ich dann automatisch wieder in der PKV versichert? Oder kann ich in der gesetzlichen Kasse bleiben? Wie sieht es im zweiten Fall aus?

Wie kann ich mich vor der Elternzeit absichern, dass mich die gesetzliche Kasse auch sicher nimmt? Einfach mal direkt anfragen?

Danke für Eure kompetente Antwort!

Re: PKV in Elterzeit zurück in GKV? Bedingen?

Roland, Donnerstag, 02.03.2006, 19:53 (vor 6842 Tagen) @ Werdende Mama

Hallo,
hier die Antworten:
1) ja (die Altersgrenze von 55 Jahren dürfte wohl ohne Bedeutung sein :-) !!!)
2) Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Studentin hat nur während des Studiums Bedeutung (dann aber auch egal was passiert: auch bei Heirat oder Halbwaisen!)
3) Mit der Aufnahme der Vollzeittätigkeit wird geprüft, ob die dann geltende Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.
Wenn ja, besteht die Wahl zwischen GKV und PKV.

Am Besten den Aufnahmeantrag stellen, wenn das Datum für den Beginn der Teilzeitbeschäftigung feststeht.
Ein kleiner Haken: Wenn die Teilzeitbeschäftigung vor Ablauf von 12 Monaten endet (z.B. keine Beschäftigung, 400 Euro oder Vollzeit), ist keine weitere Versicherung in der GKV möglich.
Gruß
Roland

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