Re: Mein Mann PKV und ich freiwillig GKV (Private Krankenversicherungen)

Roland, Dienstag, 14.03.2006, 18:33 (vor 6830 Tagen) @ Sabrina

Hallo,

die Regelungen bei den einzelnen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Bei Kindern wird teilweise statt eines festen Betrages auch ein Bruchteil des Elterneinkommens abgezogen: z.B. TK 1 Kind -> 1 Fünftel oder bei 2 Kindern -> 2 Sechstel werden abgezogen.
Ggf. ist es auch sinnvoller, während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung von über 400 EURO aufzunehmen. Dann ist das Ehegatteneinkommen völlig egal (bei allen Krankenkassen).
Liebe Grüße
Roland


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum