DAK ? Nur Ärger! (Gesetzliche Krankenkassen)
BERLIN
Kritik an DAK-Chroniker-Projekt[/]
Datenschutz hält Weitergabe von Patientendaten an Callcenter für bedenklich
Deutschlands oberste Datenschützer halten die Weitergabe von Patientendaten von der DAK an ein Callcenter für unzulässig. Dies sagte der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten dieser Zeitung auf Anfrage. Er bezog sich dabei ausdrücklich auf das Pilotprojekt der Kasse, Kranke durch ein von ihr beauftragtes Callcenter betreuen zu lassen.
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Aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist die Weitergabe von Patientendaten von der DAK an das amerikanische, börsennotierte Unternehmen Healthways, das bei Berlin ein Callcenter betreibt, „datenschutzrechtlich bedenklich“. Dies gilt laut Dietmar Müller, dem Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, ausdrücklich auch dann, wenn vor der Weitergabe der Daten die Einwilligung der Patienten vorliegt. Mit dieser Auslegung stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Existenz solcher Callcenter in Frage.
26 000 Kranke in Bayern betroffen
Als erste Krankenkasse in Deutschland lässt die DAK seit Januar chronisch Kranke telefonisch betreuen.
An dem auf drei Jahre angelegten Projekt nehmen derzeit rund
26 000 Bayern und rund 14 000 Baden-Württemberger teil,
die an Herz- oder Lungenkrankheiten oder Diabetes leiden. Diese Patienten werden von Healthways-Mitarbeitern regelmäßig angerufen – mit dem Ziel, sie zu einer „gesünderen Lebensführung“ zu animieren, wie DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz ausführt. Dabei geht es der DAK, wie sie zugibt, vor allem um finanzielle Einsparungen. „Die Berater sollen die Patienten zu mehr Therapietreue bewegen, wodurch diese weniger stationäre Behandlungen brauchen“, so Bodanowitz. Einsparungen bis zu einer halben Milliarde Euro erhofft sich die Kasse dadurch.
Aber darf die DAK Daten ihrer Patienten einfach weitergeben?
„Natürlich“, so DAK-Sprecher Bodanowitz. Er sagt, dass die Kasse die fürs Programm in Frage kommenden Patienten anhand der von ihnen eingenommenen Medikamente auswähle, sie anschreibe und um ihre Einwilligung zur Weitergabe der Daten bitte. „Das ist vollkommen legal.“ Dies indes sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ganz anders. „Sogar wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt, ist die Weitergabe solcher extrem sensibler Daten aus unserer Sicht nicht zulässig“, sagt Dietmar Müller.
Aufsichtsbehörde eingeschaltet
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, so Müller, habe sich seit April auf die Beschwerde von Betroffenen hin mit dem Fall beschäftigt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Sozialgesetzbuch V die Weitergabe solch sensibler Daten nicht erlaube. Mittlerweile wurde der Fall ans Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Kasse weitergeleitet. Deren Sprecher Theo Eberenz sagt, dass der Fall derzeit juristisch geprüft werde.
Nicht nur bei den Datenschützern, auch bei den Hausärzten sind Beschwerden von Patienten wegen Datenmissbrauchs eingegangen. auf: „Laut Aussage von Patienten werden diese ohne vorherige Zustimmung angerufen“, teilt der Bayerische Hausärzteverband auf seiner Website mit. Im Video erklärt ein Healthways-Mitarbeiter bei einer Diskussion im oberbayerischen Mühldorf, dass die Kasse Healthways Patientendaten übermittle.