GKV trotz Beihilfeanspruch (Private Krankenversicherungen)

Simon Wedel @, Freitag, 17.03.2006, 18:06 (vor 6827 Tagen)

Hi,
Ich bin 23, Student und zur Zeit in der GKV. Angeblich bin ich offiziell pflichtversichert, was als Student ja auch üblich ist. Allerdings habe ich Anspruch auf staatlich Beihilfe bis 27 (ich bin Vollwaise und mein Vater war Beamter), weshalb ich mir da nicht mehr so sicher bin, ob ich mich nicht doch privat versichern lassen kann. Kann mir das jemand beantworten?
Könnte ich nach dem 27. Lebensjahr, falls ich mich privat versichere, wieder in GKV wechseln, auch wenn mein Gehalt über der Einkommensgrenze liegen würde?

Vielen Dank
Simon Wedel

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Thomas, Samstag, 18.03.2006, 06:01 (vor 6827 Tagen) @ Simon Wedel

Wenn du bis zum 27. Lebensjahr mit dem Studium fertig bist, kannst du dich ohne Probleme privat versichern. Je nach Bundesland musst du nur 20 bis 30% versichern, den Rest zahlt die Beihilfe. Dies sogenannte Quotenversicherung kostet je nach Versicherer ca. 30 bis 80 Euro (je nach Leistungsumfang der Beihilfeergänzung, also ob nur 30% versichert sind oder auch die Lücken in der Beihilfe im Vergleich zur 100% PKV z.B. bei Zahnersatz, Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer).

Wenn die Beihilfe wegfällt (also nach 27) und du noch Student bist, musst du dich dann zu 100% privat versichern. Dies ist jedoch für Männer nicht so teuer. Wichtig ist, dass du eine PKV für den Beihilfetarif aussuchst, die auch einen vernünftigen Studententarif hat. Hier ist v.a. wichtig, dass man in dem verbilligten Tarif auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium versichert bleiben kann.
Der brancheneinheitliche PSKV-Tarif (private studentische Krankenversicherung) abzulehnen, da er zu große Lücken hat und es nur Theater mit den Ärzten gibt (zahlt nur einen niedrigeren Steigerungssatz).

Studententarife sind Tarife ohne Altersrücklage, deshalb sind diese billiger. Sie kosten ca. 100 Euro für einen Mann.

Eins ist wichtig: Die Wahl für die PKV im Studium gilt für alle Zeiten eines Studiums im Leben! Also Zweitstudium, Promotionsstudium usw.

Nach dem Studium kannst du dich bei erstmaliger Arbeitsaufnahme frei entscheiden, wieder in die GKV zurückzugehen, auch wenn du über der Versicherungspflichtgrenze verdienst oder Selbständiger wirst. Die Entscheidung für das Studium ist also keine Entscheidung fürs Leben!

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Simon Wedel, Samstag, 18.03.2006, 11:12 (vor 6826 Tagen) @ Thomas

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort, eine Frage allerdings bleibt mir noch: Warum kann ich ich als Student nicht nach dem ich keine Behilfe mehr erhalte wieder in die GKV zurück? Ich dachte die GKVs sind verpflichtet jeden aufzunehmen, dessen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, also in der Regel auch Studenten?
Nochmals vielen Dank!

Simon Wedel

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Thomas, Samstag, 18.03.2006, 16:14 (vor 6826 Tagen) @ Simon Wedel

Es liegt daran, dass man sich im deutschen Sozialrecht praktisch lebenslang dafür entscheiden muss, für einen bestimmten Status (also Studentendasein, Selbständigendasein, Besserverdienenderdasein, Beamtendasein, Arbeitslosendasein, Ehemaliger-Besserverdiener- und-nun-wieder-Wenigerverdiener) die GKV zu verlassen und die PKV auf LEBENSZEIT IN DIESEM STATUS zu wählen.
Damit soll verhindert werden, dass Vielverdiener in guten Zeiten die PKV nutzen und, wenn es ihnen schlechter geht, wieder die Gesellschaft zur Kasse bitten, indem sie in die GKV zurückwollen.

Dass viele Beihilfeempfänger, wie z.B. du als Vollwaise, alles andere als wohlhabend bist, ist somit ein Systemfehler. Das System ist nämlich auf reiche Selbständige und Angestellte ausgerichtet. Und die Beamten, die das gestrickt haben, ließen ihrer Kinder mit Freischuss in Mindeststudienzeit wieder Beamte werden: nach dem Motto "Beihilfe von der Geburt bis an die Bahre".
Dies war auch leider das Motto vieler typischer Beamtenversicherer, die jahrelang länger Studierenden, v.a. im Zweit- oder Promotionsstudium, nur die Tarife für gut verdienende Selbständige anbieten konnten. Dies hat sich allerdings in der Zwischenzeit Gott sei Dank geändert.
Übrigens konnte man früher pro Studium wählen, also auch nach Fachwechsel wieder in die GKV. Jetzt heißt es, einmal PKV-Student, immer PKV-Student!

Und ein Hinweis: Da du dich nicht sofort zu Studienbeginn in der PKV versichert hast, macht die GKV erst Zicken und will dich nicht gehen lassen. Aber du darfst dich zu jedem neuen Semester von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Simon Wedel, Samstag, 18.03.2006, 19:29 (vor 6826 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die ausführliche Info. Ich galube jetzt sind alle Fragen geklärt, danke!

Simon Wedel

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Simon Wedel @, Mittwoch, 03.05.2006, 17:46 (vor 6780 Tagen) @ Thomas

Hallo,

eigentlich dachte ich alle Fragen seien geklärt, jetzt muss ich das Thema allerdings doch noch mal aufgreifen:
Ich wollte mich jetzt privatversichern und gleichzeitig aus der GKV aussteigen. Die wollen mich tatsächlich, wie Sie beschrieben haben nicht gehen lassen, mit der Begründung, ich hätte mich in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Studiums zwischen GKV und PKV entscheiden müssen. Die 3 Monate sind bereits verstrichen. Die Recherche im Internet hat diese Aussage bestätigt, zumindestens was den "normalen" Studenten betrifft, der keine Waisenrente erhält. Gibt es für Vollwaisenrentner bzw. Beihilfeberechtigte irgendwelche Ausnahmen oder warum meinen Sie, dass ich mich zu jedem neuen Semster von der Versicherungspflicht befreien lassen kann?
Vielen Dank!

Simon

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Thomas, Mittwoch, 03.05.2006, 21:53 (vor 6780 Tagen) @ Simon Wedel

Exmatrikulieren und dann wieder immatrikulieren, hat oft schon gelangt, hängt aber vom Studiengang ab, ob möglich.

Oder Auslandsstudium!

Sie können aber auch der GKV androhen, dann Kostenerstattung zu beantragen, um die Beihilfe richtig nutzen zu können. Dann wären Sie Privatpatient und müssten jede Privatrechung erst an die GKV schicken und dann mit Leistungsvermerk an die Beihilfe - die zahlt den Rest (immer bis 100%)- zumindest wenn die Regelung analog der Bundesbeihilfe ist.

Das ist jedoch ein derart großer Verwaltungsaufwand für Ihre GKV, dass Sie für diese kein attraktiver Kunde mehr sind.

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

kermit3 @, Donnerstag, 03.01.2008, 14:36 (vor 6170 Tagen) @ Thomas

Ich habe hier mal eine Nachfrage:
Ich habe gehört, dass es eine Öffnungsaktion der PKVen geben soll, die diese verpflichtet, einen Studenten nach dem Studium zu versichern.
Stimmt das ? Und wo gibt es die ?

Re: GKV trotz Beihilfeanspruch

Thomas, Donnerstag, 03.01.2008, 15:21 (vor 6170 Tagen) @ kermit3

Es gibt nur eine Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, nicht jedoch für Beamtenanwärter und den Rest der Bevölkerung.
Wer während seines Studiums in der PKV versichert war, sei es mit oder ohne Beihilfe, darf nach dem Studium ohne Gesundheitsprüfung aus dem Ausbildungs- in einen leistungsgleichen Normaltarif ohne Gesundheitsprüfung, bei manchen Gesellschaften auch in einen leistungshöheren. Der Versicherungsnehmer ist hierbei egal, es geht immer um die versicherte Person. Man darf also den Versicherungsvertrag über die eigene Person von den bisherigen Versicherungsnehmern, den Eltern, übernehmen.

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