Frage an KK Experten (private Krankenkasse) (Private Krankenversicherungen)

Bernd50 @, Mittwoch, 29.03.2006, 23:56 (vor 6815 Tagen)

Es ist ja nun zum x-ten mal eine Krankenkassenreform geplant. Wie bei jeder Reform, kommt ja nichts zum Wohle
der Bevölkerung dabei rum. Zuzahlung hier, Zuzahlung dort.
Es wird ja auch über einen Gesundheitssoli diskutiert.

Meine Frage, welche Auswirkung könnte der Soli bei der privaten Krankenkasse haben, da der Krankenkassenbeitrag ja nicht an den Bruttolohn gekoppelt ist.

Eine andere Frage ist, wenn die Proteste der Ärtzte Erfolg
haben 30% Lohnerhöhung, und gleichzeitige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, wie sehen dann in Zukunft
die Tarifentwicklungen in der Privaten aus.
Dies würde doch wohl eine Explosionsartige Steigerung der Beiträge, bei erschwerter Möglichkeit neue Mitglieder in der privaten Krankenkasse zu gewinnen.

Mir ist wohl bekannt, daß für jedes Mitglied Rücklagen für das Alter gebildet werden. Die wären aber schnell aufgebraucht, wie ich die Argumentationen der privaten kenne.

Bedeutet das ganze nicht über kuz oder lang, daß Ende der
privaten Krankenversicherung.
Und die jetzigen Privatversicherten können im Rentenalter
ihre gesamte Rente dazu verwenden, für den Monatsbeitrag
hinzulegen.

Ich würde mich über Informationen freuen, wenn möglichst
auch von Mitarbeitern der privaten Krankenkasse.

Vieöen Dank im vorraus.

Re: Frage an KK Experten (private Krankenkasse)

Thomas, Donnerstag, 30.03.2006, 02:29 (vor 6815 Tagen) @ Bernd50

1. Gesundheitssoli

Ein Gesundheitssoli ist von allen zu zahlen, also auch den GKV-Versicherten. Da dieser als Aufschlag auf das Einkommen oder auf die Einkommenssteuer geplant ist, ist dieser (im letzten Fall sogar sehr stark) einkommensabhängig.

Da ein Gesundheitssoli keine Versicherungs-, sondern eine Steuerleitsung darstellen würde, muss kein Geld davon für die PKV-Versicherten, ja sogar für deren Kinder abgeführt werden.

Deshalb würden die Menschen mit hohem Einkommen, von denen die Politik annimmt, dass Sie in der PKV sind, mit dem Zuschlag belastet, die Beiträge der GKV-Mitglieder würden um ca. 2 Prozentpunkte fallen.
Auf die kleinen Beamten, die ja auch PKV-versichert sind, hätte dies wenig Auswirkungen, da diese wenig Steuern zahlen.

Resultat einer derartigen Aktion wäre eine Verbilligung der GKV, keine Verteuerung der PKV, aber eine stärkere Besteuerung ca. der Hälfte der PKV-Versicherten. Die andere Hälfte sind nämlich Beamte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und schlecht verdienende Freiberufler, die von einer Bürgerversicherung à la SPD teilweise sogar finanziell profitieren würden.

Also wäre ein Gesundheitssoli keine Gefahr für die PKV, allein die GKV wäre wettbewerbsfähiger, da billiger. Auch würde der Arbeitgeberanteil auch für PKV-Versicherte um ca. 1 Prozentpunkt sinken, was also ca. 36 Euro mehr im Monat für ältere PKV-Versicherte oder PKV-Versicherte mit Kindern bedeutet.


2. Ärztestreik der niedergelassenen Ärzte

Hier handelt es sich nicht um einen Streik gegen die PKV-Gebührenordnung GOÄ/GOZ/GOP sondern gegen den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der GKV. Dieser bedeutet durch Büdgetierung z.Z. nur noch ca. 10% bis 25% der Vergütung eines Privatpatienten. Damit sind viele Ein-Mann-Praxen nicht überlebensfähig.

Also kein PKV-, sondern ein GKV-Problem!

3. Streik des Kankenhauspersonals

Ambulant gilt das unter Nr. 2 gesagte. Stationär reichen die Fallpauschalen (DRG) der GKV nicht mehr aus. Dieses System verwendet auch die PKV, zusätzlich zahlt diese - je nach Tarif - auch noch den Chefarzt. Die Chefarztrechung nach GOÄ muss allerdings wegen der Doppelbezahlung DRG+Chefarztrechnung um meist 25% gemindert werden.
Sollten die GKVen die DRGs erhöhen wollen, träfe dies auch die PKV. Diese könnte jedoch auf eine höhere Minderung der GOÄ-Chefarztrechnung dringen!

Re: Frage an KK Experten (private Krankenkasse)

Bernd50, Donnerstag, 30.03.2006, 17:45 (vor 6814 Tagen) @ Thomas

Danke Thomas,
für die ausführlichen Informationen.

Re: Frage an KK Experten (private Krankenkasse)

Petra @, Montag, 29.05.2006, 12:02 (vor 6755 Tagen) @ Thomas

zu 1. Leider habe ich diesen Eintrag erst jetzt gelesen. Eine Anmerkung habe ich noch: der Gesundheitssoli wäre in Ihrer geschilderten Form nicht verfassungskonform, da PKV-Versicherte als "Finanzierer" der GKV vom Staat mißbraucht würden - es sei denn, die Systeme würden verschmolzen (Vorstufe der Bürgerversicherung), die Beiträge der Kinder der PKV würden ebenfalls aus Steuermitteln finanziert (wird so auch geplant) und die PKV gezwungen würde, ihre Beiträge ebenfalls angemessen zu senken. Die bloße Einführung eines Solis würde sonst zu vielen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führen.
2. Re niedrig verdienende Beamte
Sie zahlen keine Sozialbeiträge aber Steuern zu den üblichen Sätzen. Dies würde bedeuten: Brutto 1. 670+ 8 % Soli von Steuerschuld ca EUR 24,-- mtl. , dafür KEINE Reduzierung der PKV sondern dauerne Erhöhungen. PKV-Beitrag für Frau mittl. Alters inkl. 1 Kind ca. 266 EUR. Keine Beitragsfreiheit für Kinder, keine Reduzierung des mtl. Beitrags. Wäre diese Person zu 50 % GKV-versichert, wären nur 123 EUR/mtl. inkl. Kind fällig. Bei Einführung eines Solis sähe die Rechnung wie folgt aus: EUR 24. Soli + 121,77 (um 1 % reduzierter GKV-Beitrag) abzgl. EUR 70 Zuschuss aus Topf fürs Kind = EUR 75,77 Beitrag (statt EUR 266+EUR 24Soli = Erhöhung auf EUR 290 !!). Beamte würden sich in der GKV auf jeden Fall besser stehen und nicht wie Sie schildern davon nicht betroffen sein. Geringverdienende Beamte sind durch den "PKV-Zwang" jetzt schon bestraft. Die Differenz wäre dann noch enormer. Auf jeden Fall trifft es geringverdienende Beamte am härtesten. Daher zweifele ich schon alleine an der Verfassungskonformität des sog. Gesundheitssolis.

nachtrag

Petra, Montag, 29.05.2006, 12:52 (vor 6754 Tagen) @ Petra

Betr. Beamte und Sozialabgaben
Um den "sozialen Neid" etwas abzumildern: Beamte verdienen deutlich weniger als Kollegen in gleichwertiger Tätigkeit in der freien Wirtschaft. So wird - wenn auch indirekt - für die fehlende Sozialversicherungspflicht bei den Beamten "kompensiert. Diese Tatsache und sowie den PKV-Zwang den auch gering verdienenden Beamten unterliegen, wird in der Öffentlichkeit und in der Politik praktischerweise "todgeschwiegen". Da der PKV-Beitrag sich nach dem Alter etc. und nicht nach dem Verdienst bemessen wird, sind besonders verbeamtete geringverdienende Familienväter, die Beiträge für Ehefrau+Kinder sowie Kostendämpfungspauschale(Landesbeamte) zahlen müssen, besonders stark betroffen. Auch diese Tatsache wird unter den Tisch gekehrt.

Re: nachtrag

Thomas, Montag, 29.05.2006, 15:26 (vor 6754 Tagen) @ Petra

Zuerst einmal möchte ich voranstellen, dass ich nichts gegen Beamte habe - denn die Beamtenbesoldung macht den Staatsdients z.Z. noch etwas wettbewerbsfähig im Vergleich zur Wirtschaft.

Doch im öffentlichen Dienst sind die Verwerfungen groß, vgl. die Universitätsassistenten bei den Ärzten:

Die Assistenzärzte sind je nach Land und Rechtslage Beamte auf Zeit als akademische Räte oder wiss. Assistenten auf 3+3 Jahre (C1 bzw. neu A13) oder sie sind Angestellte auf BATIIa bzw. neu TVöD 13 oder 14-Basis.

Das Netto-Gehalt eines ca. 30-Jährigen ledigen Beamten beträgt dann ca. 2500 Euro minus 140 Euro 50% PKV (ohne Chefarzt wg. Vergleichbarkeit mit GKV). Für Frauen kostet die PKV ca. 30 Euro mehr, also ca. mindestens 2300 Euro.
Der Staatsangestellte verdient jedoch inkl. GKV-Abzug nur 1800 Euro für dieselbe Arbeit, wegen Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

So und nun stellt sich die Frage, inwiefern die Beamten, die bzgl. ihrer Pension noch besser gestellt sind als die Staatsangestellten mit BfA+Zusatzversorgung des öffenltichen Dienstes, verfassungswidrig gegenüber den Staatsangestellten in gleicher Position - allein dies kann die Vergleichsgröße sein - benachteiligt werden, wenn diese einen Gesundheitssoli zahlen müssen.

Übrigens lassen sich die obigen Zahlen, die auch die Akademikerflucht aus dem Staatsangestelltenverhältnis erklären, auf den gehobenen Dienst übertragen. Allein beim mittleren Dienst mit vielen Kindern und nicht arbeitender Ehefrau wird das ganze grenzwertig, doch diese Beamten sind eh meist aus Kostengründen freiwillig in der GKV geblieben, damit Kinder+Ehefrau kostenlos mitversichert bleiben.

Re: nachtrag

Petra, Montag, 29.05.2006, 21:59 (vor 6754 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für Ihre Antwort - aber man bleibt ja nicht immer 30. Man wird älter. Wenn man Mitte 40 erreicht - vor allen Dingen als Frau - steigen die Beiträge horrend an. Es gibt nicht nur Ärzte, sondern auch Briefträger usw., die ebenfalls beamtet sind und in A3 - A5 besoldet werden. Übrigens, diejenigen die in der GKV geblieben sind, müssen den Höchstsatz der GKV bezahlen und zwar zu 100 % (und nicht zu 50 %!), da kein Arbeitgeberanteil. Es gäbe eine einfache Lösung: die GKV hat die Möglichkeit, die sog. "Beamtensätze" anzubieten - wie früher. Geringverdienende Beamte erhalten die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Die Beihilfe vieler Länder ist ja bereits auf Kassenniveau abgespeckt.

Kurze Anmerkung

Sora, Dienstag, 30.05.2006, 10:42 (vor 6754 Tagen) @ Petra

Auch Beamte haben beim erstmaligen Eintritt in den Beruf eine Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern (sofern die sonst. Zugangsvoraussetzungen für eine freiwillige Versicherung vorliegen).
Der Gesetzgeber hat somit bewußt eine Möglichkeit für junge Beamte geschaffen, gesetzlich versichert zu bleiben. Es gibt keineswegs einen "Zwang", sich privat zu versichern. Das will nur keiner hören, da die Privaten natürlich in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen locken können, während die Gesetzlichen noch nicht mal die Beihilfe berücksichtigen dürfen.
Also bitte nicht jammern, wenn´s dann im Alter teurer wird!

Re: Kurze Anmerkung

Thomas, Dienstag, 30.05.2006, 19:09 (vor 6753 Tagen) @ Sora

Dass der Beamte keinen Arbeitgeberanteil bekommt, stimmt. Doch dass er den Höchstsatz zahlen muss, ist eine Mär! Auch hier wird der GKV-Beitrag in Prozent auf das Einkommen angewendet. Dass hier ein Beamter aus dem höheren Dienst den Höchstbeitrag zahlt, liegt natürlich in der Logik der einkommensabhängigen Beiträge.

Außerdem leistet die Beihilfe viel mehr als die GKV. So kann ein Beamter, der in der GKV geblieben ist, ohne Probleme Kostenerstattung beantragen und ambulant zum Arzt gehen. Er oder sie wird sich dann wundern, wie wenig die GKV zahlt (ca. 14 bis 1/3 der Rechnung) und wieviel die Beihilfe zahlt, nämlich grundsätzlich den Rest unabhängig vom Beihilfesatz, da die Beihilfe sich ja bei einem GKV-Versicherten die Erstattung der Fallpauschalen im Krankenhaus spart, hier zahlt ja die GKV alles.

Seien Sie mir nicht böse, aber hier spricht jemand, der von der tatsächlichen Erstattung der GKV keine Ahnung hat. Dass sich dann die Ärzte zum Ausgleich der Senkungen der GKV an den PKV-Patienten schadlos halten und mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen, den die Beihilfe nicht so ohne weiteres zahlt, steht auf einem anderen Blatt, ist aber nicht Sache der Beihilfe.

Und zu den Restbeamten bei Bahn und Post: Diese sind über spezielle Versorgungswerke abgesichert, die auch nur geringere Steigerungssätze zahlen, teils auch über die KV abrechnen - deshalb besteht hier auch meist kein Unterschied zur GKV. Dieses System wurde aber schon in den 50ern eingeführt, da sich ein A1 bis A6-Beamter noch nie eine Quoten-PKV leisten konnte.

Re: Kurze Anmerkung

Thomas, Dienstag, 30.05.2006, 19:15 (vor 6753 Tagen) @ Thomas

@ Petra!

Bitte vergleichen Sie deshalb nicht Äpfel mit Birnen. Bei einer verfassungsrechtlichen Beurteilung der Quoten-PKV kann nur Beitragssatz für eine PKV herangezogen werden, die weder Wahlleistungen (Chefarzt, 1- oder 2-Bett), noch Tarifmerkmale der Beihilfeergänzungstarife (z.B. Zahnersatz) kennt. Auch kann hier eigentlich nur der 50%-Standardtarif für Beamte mit Deckelung auf den 1,7-fachen Steigerungssatz berücksichtigt werden, da dieser ambulant mit der Beihilfe zusammen immer noch das Doppelte der GKV erstattet.

Re: Kurze Anmerkung

Petra, Sonntag, 04.06.2006, 10:28 (vor 6749 Tagen) @ Sora

also... ich jammere ja nicht. Mir wurde von der BEK mitgeteilt, dass sie lt. Gesetz diese Beamtentarife nicht anbieten dürfen. Wenn ich gesetzlich versichert bleiben möchte, dann müsste ich als freiwillig versicherte den vollen Beitrag also AG+AN-Anteil bezahlen. Ich habe allerdings einen privatwirtschaftlichen Versorgungsvertrag auf beamtenrechtl. Grundsätzen - also kein direkter Beamter. Daran wird"s liegen.

Re: Kurze Anmerkung

Petra, Sonntag, 04.06.2006, 10:35 (vor 6749 Tagen) @ Thomas

Danke ! So habe ich das nicht gesehen. Ich werde mich erneut bei den Versicherern erkundigen und meine PKV-Auswahl neu überdenken !! Die Barmer Ddf hat mir damals mitgeteilt, ich müsste AN+AG-Anteil bezahlen und zwar den Höchstsatz für Freiwillig Versicherte egal wie hoch mein Verdienst sei (das war in 2002). Ich mache mich erneut schlau !

Re: Kurze Anmerkung

Thomas, Sonntag, 04.06.2006, 22:44 (vor 6748 Tagen) @ Petra

Die Politiker wollen, dass ein Beamter immer Privatpatient ist. Hierfür gibt es die zwei Möglichkeiten:

1. PKV
ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)= 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

Medikamente: 100% = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

stationär: 100% Fallpauschale = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

oder


2. GKV

ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)=
Kostenerstattung durch 100% GKV auf EBMplus/BEMA-Basis (GKV-Gebührenordung) (= ca. 15-30% der Privatrechnung) + Rest durch Beihilfe (ca. 70-85% der Privatrechnung)

Medikamente: 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!

stationär: 100% Fallpauschale = 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!

Deshalb ist es logisch, dass der GKV-Beitrag voll bezahlt werden muss, da die GKV zu wenig bei Privatrechnungen zahlt (nur max. 30%).
Bei einer 50%-Quote der GKV wärens dann nur noch maximal 15%! Da wäre ja eine riesige Lücke durch die Beihilfe zu zahlen, zumal die Beihilfe ja dann auch im Krankenhaus oder bei Medikamenten zahlen müsste.

Re: Kurze Anmerkung

Thomas, Sonntag, 04.06.2006, 22:51 (vor 6748 Tagen) @ Thomas

Diese Regelung gilt für die Bundesbeihilfe und alle analogern Länder- und Kommunalregelungen. Sie gilt auch für Quasibeamte wie Sie.

Bei der Kostenerstattungsregelung (man bleibt in der GKV) ist der 100% GKV-Beitrag natürlich meist höher als die Quotenversicherung der PKV, aber schon bei drei zu versichernden Personen (Mann, Frau, Kind) wird das ganze zum Rechenexempel, da Ehepartner und Kind in der GKV kostenlos sind und Frauen - wie ja bereits erwähnt - in der PKV teuerer sind.

Jetzt hoffe ich nur für Sie, dass Sie entweder ein Ersatz für weggefallene Beamtenstellen auf Zeit darstellen (z.B. durch das letzte Hochschulrahmengesetz) oder auch während der Rente/Pension beihilfeberechtigt sind.
Denn Angestellte erhalten normalerweise keine Beihilfe mehr im Alter und die PKV muss dann auf 100% aufgeblasen werden. Ohne Anwartschaft für die wegfallende Beihilfe ist das eine Armutsfalle im Alter.

Re: Kurze Anmerkung

Petra, Montag, 05.06.2006, 18:42 (vor 6747 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für Ihre ausfühliche Auskunft ! Bei mir ist es so, dass ich glücklicherweise im Alter dann 70 % beihilfeberechtigt bin. Ich habe einen sog. "Versorgungsvertrag" der WestLB (jetzt NRW.BANK) und werde mich um eine andere PKV erkundigen, da meine (Debeka) in den letzten 4 Jahren die Beiträge um gute 30 % angehoben hat !! Nochmals besten dank für Ihre ausführlichen Erklärungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra

Re: Frage an KK Experten (private Krankenkasse)

Irene50 @, Samstag, 26.08.2006, 09:26 (vor 6666 Tagen) @ Bernd50

Ich habe meine GOÄ Rechnung und die Rechnung von Krankenhaus an meine ges.KK DRG gesehen.Kann der Chefarzt mir nochmal die gleiche Leistung in Rechnung stellen obwohl sie schon mit der DRG berechnet wurde? DRG L19Z -OPS8-110.1, GOÄ ziffer 1860 Vielen Dank für Ihre Antwort.

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