Beitragsanpassung PKV (Private Krankenversicherungen)

can @, Sonntag, 02.04.2006, 20:02 (vor 6815 Tagen)

Ich bin Mitte 30 und Angestellter im Öff. Dienst. Seit Beginn des Jahres bin ich pflichtversicherungsfrei und freiwillig in der GKV versichert.
Nun trage ich mich mit dem Gedanken in die PKV zu wechseln, bin mir aber über die folgenden Unsicherheitsfaktoren nicht ganz im klaren:

1. Weiter unten wird immer mal wieder geschrieben, die Beiträge würden im Alter und v.a. abhängig von der eigenen Leistungsinanspruchnahme (also Gesundheitszustand) stark ansteigem. Wird der PKV-Beitrag für mich individuell festgelegt ? Ich ging bisher davon aus, dass Beitragsanpassungen innerhalb meiner Vergleichsgruppe in meinem Tarif berechnet werden. Wie kann dann mein eigener Beitrag individuell gesundheitsabhängig sein ?

2. Als Angestellter verliere ich mit Renteneintritt meinen Beihilfeanspruch, müsste dann also meine Versicherungsquote bei der PKV von 70% auf 100 % erhöhten. Unklar ist mir, in wie weit die PV mir in diesem Falle einen "GKV-Vergleichbaren"-Tarif anbieten muss und ob sich die Beiträge hierfür dann an den GKV-Beiträgen orientieren oder ob ich dann (trotz entsprechender Leistungseinschränkungen) mit sehr hohen PKV-Beiträgen rechnen muss.

Danke für eure Antworten!

Re: Beitragsanpassung PKV

Thomas, Montag, 03.04.2006, 02:48 (vor 6815 Tagen) @ can

Zu Nr. 1: Ihre Meinung stimmt.

Zu Nr. 2: Sind Sie versicherungsfrei, weil Sie über 4000 Euro verdienen oder weil Sie beihilfeberechtigt sind?
Denn Beihilfe, die mit Rentenantritt wegfällt, ist eine ganz ekelhafte Geschichte, weshalb das die meisten Länder abgeschafft haben.

Sie müssen sich dann mit 65 höherversichern. Da Sie in den klassischen Beihilfetarifen aber in ihrem Fall wohl nur 30% versichert haben, haben Sie auch nur für 30% Altersrücklagen gebildet. Da können Sie sich schon mal auf eine Beitragsexplosion im Alter freuen.

Sie müssen also eine Voll-PKV (also 100%) in eine große Anwartschaft (Altersrücklagen werden gebildet) stellen und dann zusätzlich 30%-Beihilfeabsicherung abschließen, diese dann ohne Altersrücklage. Oder Sie nehmen 30% mit Altersrücklage und 70% nur Altersrücklage (große Anwartschaft), was dann im Alter 100% zusammen ergibt. Dies macht jeder Versicherer anders!

Dadurch ist die Beihilfe-PKV nicht gerade ein Schnäppchen und lohnt sich im Gegensatz zu einer Abwahl der Beihilfe und Abschluss einer Voll-PKV mit Arbeitgeberanteil nur, wenn Sie Kinder versichern wollen, da diese beihilfeberechtigt sind, jedoch der Arbeitgeberanteil für eine Voll-PKV meist nicht auch für die Beiträge einer Voll-PKV für die Kinder ausreicht.

Übrigens: Der von Ihnen angesprochene Standardtarif für Rentner ist nicht GKV-Niveau, sondern bezüglich Zahn, Hilfs- und Heilmittel, Kur und Reha schlechter als die GKV!

Re: Beitragsanpassung PKV

Thomas, Montag, 03.04.2006, 02:51 (vor 6815 Tagen) @ Thomas

Sorry, habe mich da verlesen mit der Höhe des Beihilfeanspruchs. Wieso haben Sie nur 30% Beihilfeanspruch? Normal sind 50% bis 80% je nach Familienstand und Beihilfeträger.

Sollten Sie nur Teilzeit arbeiten, lassen Sie die Finger von der PKV, das können Sie im Alter nie und nimmer zahlen!

Re: Beitragsanpassung PKV

can @, Montag, 03.04.2006, 07:51 (vor 6814 Tagen) @ Thomas

Zuerst einmal vielen Dank für die Antwort. Punkt 1. ist ja schonmal beruhigend.

Mein Beihilfesatz betägt 50%, er wird um 20% gekürzt, da mir der Arbeitgeber einen Zuschuß zur Krankenversicherung (also einen Arbeitgeberanteil von knapp 50% des GKV-Satzes) auszahlt. Ich bin vollzeit beschäftigt und ledig und sehe momentan keinen Grund, dass sich dies die kommenden ca. 24 Jahre bis zur Rente ändern könnte ;-). Der Beihilfeanspruch als Angestellter begründet sich wohl in einer Altfallregelung, die auch die zuständige Beihilfestelle bisher nicht schlüssig erklären, wohl aber bescheiden, konnte.
Daher ist meine "Renten-KV-Lücke" nur 30% groß. Meine Überlegung geht dahin, den jetzt in "jungen" Jahren gesparten KV-Beitrag teilweise in eine Zusatzrente anzulegen, um die 30% zusätzlichen KV-Beitrag bzw. die einschätzbare Kostensteigerung der KV dann in der Rente ausgleichen zu können. Dies ist aber natürlich risikobehaftet, da weder die Beitragsentwicklung der KV, noch die Ausschüttung einer Zusatzrente und schon gar nicht das Restlebensalter in Rente konkret einschätzbar ist...

Interessant wäre noch eine Einschätzung zur Beitragshöhe des Standardtarifs der PKV für Rentner. Denn das wäre wohl der letzte Ausweg, wenn obiges Rechenmodell "schief geht" oder die angesparte Zusatzrente aus welchen Gründen auch immer (z.B. pflegebedürftigkeit) nicht für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden kann.

Re: Beitragsanpassung PKV

Thomas, Montag, 03.04.2006, 19:29 (vor 6814 Tagen) @ can

OK, jetzt wird alles etwas klarer. Sie sollten auf jedenfall nur zu einer PKV gehen, die in Ihren Bedingungen der Beihilfetarife den Passus hat, dass bei Wegfall der Beihilfe der Versicherungsanspruch soweit augstockt wird, dass er wiederum 100% ergibt.

Denn steht dies nicht in den Bedingungen und Sie haben keine zumindest kleine Anwartschaft auf die fehlenden 30%, kommt dann im Alter noch ein Risikozuschlag hinzu!

Jetzt zum Standardtarif: Der Standardtarif leistet nur bis zum 1,7-fachen Satz der GOÄ, während die PKV normalerweise bis zum 2,3-fachen, mit Begründung bis zum 3,5-fachen zahlt. Solange die Ärzte noch nicht per Gesetz verpflichtet sind, zum 1,7-fachen Satz zu behandeln, gibt es Probleme.
Da im Koalitionsvertrag dies jedoch vereinbart ist, wird dieser dann eine Alternative. Zudem soll ja auch die Beihilfe auf unterhalb 2,3 abgesenkt werden.

Der Nachteil des Standardtarifs ist, dass es nicht erlaubt ist, eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus oder für den Zahnarzt abzuschließen, d.h. gerade im Alter, wo man es wirklich mal brauchen könnte, Mehrbettzimmer, Assistenzarzt, nur 65% Zahnersatz.
Insofern stellt sich berechtigt die Frage, warum man in jungen Jahren bei guter Gesundheit 1.Klasse versichert ist und dann im Alter wieder schlechter.
Der Preis für den Standardtarif darf maximal den Höchstbeitrag in der GKV betragen, also ca. 550 Euro im Monat. Da der Anteil der Rentenversicherung von Ihrer Rente abhängt, bleiben bis zu 2/3 dieses Beitrages an Ihnen hängen.

Re: Beitragsanpassung PKV(Frage an Thomas)

Bernd50, Dienstag, 04.04.2006, 18:50 (vor 6813 Tagen) @ Thomas

Da der Anteil der Rentenversicherung von Ihrer Rente abhängt, bleiben bis zu 2/3 dieses Beitrages an Ihnen hängen.

Hallo Thomas,
Ich dachte immer wenn man Rente bezieht, erhält ein PKVler
die Hälfte des Gesetzlichen Krankenkassenbeitrags als Zuschuß von der Rentenkasse.

z.Bsp: Rente 1000 Euro davon 14% gesetzlicher KKbeitrag = 140 Euro davon die Hälfte 70 Euro ist Zuschuß für Privatversicherte.

Habe ich da was falsch verstanden.

Gruß Bernd

Re: Beitragsanpassung PKV(Frage an Thomas)

Thomas, Mittwoch, 05.04.2006, 02:17 (vor 6813 Tagen) @ Bernd50

Ja genau das ist das Problem!

Also 2000 Euro Rente (was sehr hoch ist), bedeutet ca. 130 Euro Zuschuss bei einem Beitrag zur PKV von ca. 500 bis 650 Euro im Monat. Im Alter wird die PKV nämlich mit abnehmenden Einkünften nicht billiger. Also: 2/3 bis 3/4 des Beitrages sind selbst zu zahlen wegen des geringen Zuschusses der Rentenversicherung.

Re: Beitragsanpassung PKV

can, Dienstag, 04.04.2006, 19:37 (vor 6813 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten.

Die Anwartschaft für die 100% sollte kein Problem sein, da ich bereits jetzt eine kleine Anwartschaft habe. Daher bin ich in der Auswahl meines PKV-Versicherers natürlich auch auf diesen beschränkt, ich denke aber, dass dies eine seriöse Gesellschaft ist (Bayerische Beamtenkasse). Der Standardtarif kommt ja nur in Frage, wenn die PKV wirklich im Alter nicht mehr zu finanzieren sein sollte - wovon ich mal nicht ausgehe.

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