Re: Nur Einnahmen aus Vermietung !! (Private Krankenversicherungen)

Elgin Fischbach @, Samstag, 22.04.2006, 16:43 (vor 6795 Tagen) @ nicolino

Bei nicht hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich Tätigen wird das von Dir genannte Mindesteinkommen (816,67 EUR) zu Grunde gelegt mit der Absicht des Gesetzgebers, einen kostendeckenden Beitrag zu erheben.

Stelle doch einen Ergänzungsantrag auf Arbeislosengeld II (falls Du mindestens 3 Std./Tag erwerbsfähig bist) oder ansonsten auf Soziale Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach dem SGB XII. Das Dir fehlende Einkommen zum existenziellen Lebensunterhalt erhältst Du dann ergänzend vom Staat, und Du wärst dann auch in der GKV pflichtversichert.

Gruß
Elgin


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