Doppelversicherung (Private Krankenversicherungen)

Stephan Stöckel @, Dienstag, 16.05.2006, 21:26 (vor 6771 Tagen)

Hallo,

als abhängig Beschäftigter bin ich derzeit pflichtversichert in einer GKV.
Ein Bekannter, der Versicherungsvertreter in einer PKV (DKV) ist, meinte, ich könnte auch als Pflichtversicherter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einen Vollversicherungsvertrag mit seiner PKV abschließen.
Ich müsste zwar weiterhin in die GKV brav meine Beiträge zahlen, würde aber bei meinen Arztbesuchen wie ein PKV-Patient bezahlt, wenn ich immer die PKV-Krankenkarte vorlege. Die PKV würde meine gesamten Krankenkosten übernehmen.
Meine derzeitige GKV, die AOK, hat nichts dagegen, wenn ich zukünftig über die PKV abrechne: "Da sparen wir viel Geld", hieß lapidar die Antwort der Sachbearbeiterin.
Bei der Hotline des Bundessozialministeriums wurde mir diese Sichtweise von einer Dame telefonisch bestätigt. Zudem erhielt ich eine Mail vom Ministerium.
Darin heißt es wörtlich:
"Es ist richtig, dass es versicherungspflichtigen der gesetzlichen Krankenversicherung frei steht eine "zusätzliche" private Vollversicherung abzuschließen. Der Anspruch besteht gegenüber der GKV. Gleichzeitig kann ein - zumindest voller - Anspruch gegenüber der PKV für die selbe Leistung nicht bestehen."
Wie sind vor allen Dingen die beiden letzten Sätze zu verstehen, in denen von Anspruch die Rede ist.
Wenn eine solche Doppelversicherung möglich wäre, dann könnten ja viele GKV-Patienten eine PKV-Vollversicherung abschließen und sich die Praxisgebühr, Zuzahlungen etc. sparen. Geht dies?
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
MfG

Stephan Stöckel

Re: Doppelversicherung

Thomas, Mittwoch, 17.05.2006, 02:22 (vor 6771 Tagen) @ Stephan Stöckel

Das geht, ist aber hanebücherner Unsinn und wohl provisionsgesteuert. Denn für eine Voll-PKV gibt es ca. 6-7 Monatsbeiträge Provision. Und die Monatsbeiträge sind höher.

Und die GKV will natürlich nicht Kostenerstattung machen, da das Aufwand und Aushebelung der Budgetierung bedeutet!

Wenn du schon bei einem DKV-Vertreter bist, verlange mal ein Angebot für die Tarife AM9+AMX+SM9. Das kannst du dir im Internet auch durchrechnen.

Es handelt sich beim SM9 um einen stationären Restkostentarif (Wahlleistungen + Restkosten bei freier Krankenhauswahl EU+schweizweit, da hier Vorleistung der GKV erfolgt.) Nur die 10 Euro pro Tag bis max. 280 Euro p.a. bleiben zu zahlen.

Der AM9 ist ein ambulanter Restkostentarif für das Kostenerstattungsverfahren: Die Privatrechnungen gehen erst an die GKV, dann an die DKV, die ambulant immer den Rest zahlt, im Zahnbereich max. 50% der Rechnung, was inkl. GKV ca. 75% entsprechen dürfte. Nur die Praxisgebühr bleibt, diese wird von der Erstattung abgezogen. Wenn Überweisungen an die GKV mit eingereicht werden (nicht dem Arzt geben, sondern behalten zur Abrechnung), entfällt die Praxisgebühr wie beim Chipkartenpatienten.
Du verpflichtest dich im ambulanten Kostenerstattungsverfahren für 12 Monate, die Chipkarte nicht mehr herzuzeigen und dich als Selbstzahler bzw. Privatversicherten auszuweisen. Die Chipkarte wird nur noch im Krankenhaus vorgezeigt. Nach 12 Monaten ist das Verfahren wieder umstellbar, wenn gewünscht.

Der AMX ist für Medikamente da und zahlt nach einer SB von 300 Euro p.a. auf 100% bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten auf, für die nicht in der GKV erstattungsfähigen nicht-verschreibungspflichtigen gibt"s 50%.

Früher, als die ambulante Kostenerstattung unter rot-grün kurzzeitig für Pflichtversicherte verboten war, machte so ein Konstrukt ambulant Sinn, wohl kaum stationär. Heute ist so was Unsinn. Tarife dieser Art gibts auch von der Halleschen, der SDK, der Victoria, der ARAG, der Barmenia, Continentale usw.
Die DKV-Tarife sind hier nicht schlecht, da sie keine Steigerungssatzbegrenzungen enthalten, weshalb man damit wie ein 1A-Privatpatient versichert ist.

Zwei Haken gibts:
1. Man braucht eine GKV mit Service, möglichst vor Ort, damit z.B. in Unikliniken die Polyklinikpauschale, die pro Teilklinik (z.B. Orthopädie) nur 1x im Quartal erstattet wird, dann auf mehrere Rechnungen in diesem Quartal aufgeteilt wird - oder man schärft den Damen in der Rechnungsstellung ein, nur quartalsweise Rechnungen zu verschicken. Denn ohne Vorleistung der GKV gibts bei diesem Typus immer nur 40-50%, bei der Continentalen 70%.

2. Die Ärzte bzw. Kliniken brauchen eine Kassenzulassung (die der Kliniken erstreckt sich automatisch auf alle dort arbeitenden Ärzte, also auch auf Chefärzte), sonst zahlt die GKV nur nach vorheriger Genehmigung.

ALSO:
Scheust du den Aufwand der Kostenerstattung, dann würde ich nur ambulant vollversichern (AM0 oder AM2 bei der DKV), stationär (SM9) und im Zahnbereich (Z100 bei der ARAG ist hier das beste, nur mit Chipkarte möglich, nicht bei Kostenerstattung) tuen es Zusatzversicherungen.

Re: Doppelversicherung

Thomas, Mittwoch, 17.05.2006, 02:33 (vor 6771 Tagen) @ Thomas

Übrigens: Unter

http://www.meine-zusatzversicherung.de/

kannst du dich über das ambulante Kostenerstattungsverfahren informieren. Die Seite wurde von zugegebenermaßen geldgierigen Abrechnungsfirmen für Ärzte ins Netz gestellt, da ihre Kunden, die Ärzte, so das dreifache verdienen! Da bleibt auch was bei denen hängen!

Ist jedoch sehr übersichtlich und listet neutral die meisten Anbieter auf!

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