Doppelversicherung (Private Krankenversicherungen)

Stephan Stöckel @, Dienstag, 16.05.2006, 21:26 (vor 6767 Tagen)

Hallo,

als abhängig Beschäftigter bin ich derzeit pflichtversichert in einer GKV.
Ein Bekannter, der Versicherungsvertreter in einer PKV (DKV) ist, meinte, ich könnte auch als Pflichtversicherter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einen Vollversicherungsvertrag mit seiner PKV abschließen.
Ich müsste zwar weiterhin in die GKV brav meine Beiträge zahlen, würde aber bei meinen Arztbesuchen wie ein PKV-Patient bezahlt, wenn ich immer die PKV-Krankenkarte vorlege. Die PKV würde meine gesamten Krankenkosten übernehmen.
Meine derzeitige GKV, die AOK, hat nichts dagegen, wenn ich zukünftig über die PKV abrechne: "Da sparen wir viel Geld", hieß lapidar die Antwort der Sachbearbeiterin.
Bei der Hotline des Bundessozialministeriums wurde mir diese Sichtweise von einer Dame telefonisch bestätigt. Zudem erhielt ich eine Mail vom Ministerium.
Darin heißt es wörtlich:
"Es ist richtig, dass es versicherungspflichtigen der gesetzlichen Krankenversicherung frei steht eine "zusätzliche" private Vollversicherung abzuschließen. Der Anspruch besteht gegenüber der GKV. Gleichzeitig kann ein - zumindest voller - Anspruch gegenüber der PKV für die selbe Leistung nicht bestehen."
Wie sind vor allen Dingen die beiden letzten Sätze zu verstehen, in denen von Anspruch die Rede ist.
Wenn eine solche Doppelversicherung möglich wäre, dann könnten ja viele GKV-Patienten eine PKV-Vollversicherung abschließen und sich die Praxisgebühr, Zuzahlungen etc. sparen. Geht dies?
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
MfG

Stephan Stöckel


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