Re: Anwartschaft nachtraeglich? (Private Krankenversicherungen)
Dass dies nachträglich bei einer GKV geht, bezweifele ich. Kontaktieren Sie dazu Ihre ehemalige GKV. Wenn dies genehmigt wird, müssen Sie aber rückwirkend zahlen - das wird nicht billig.
Sollten Sie jedoch in einem EU-oder EWR-Land arbeiten, werden dortige Sozialversicherungen als Vorversicherungszeiten anerkannt.
Bei einer deutschen PKV können Sie jederzeit eine Anwartschaft für eine Vollversicherung in D abschließen - vorausgesetzt Sie sind nicht schon krank und arbeiten jetzt nicht in einem Krankheitshochrisikogebiet.
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- Anwartschaft nachtraeglich? -
Astro,
02.06.2006, 04:23
- Re: Anwartschaft nachtraeglich? -
Thomas,
02.06.2006, 04:53
- Re: Anwartschaft nachtraeglich? - Astro, 02.06.2006, 06:35
- Re: Anwartschaft nachtraeglich? -
Thomas,
02.06.2006, 04:53