Re: Anwartschaft nachtraeglich? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 02.06.2006, 04:53 (vor 6751 Tagen) @ Astro

Dass dies nachträglich bei einer GKV geht, bezweifele ich. Kontaktieren Sie dazu Ihre ehemalige GKV. Wenn dies genehmigt wird, müssen Sie aber rückwirkend zahlen - das wird nicht billig.
Sollten Sie jedoch in einem EU-oder EWR-Land arbeiten, werden dortige Sozialversicherungen als Vorversicherungszeiten anerkannt.

Bei einer deutschen PKV können Sie jederzeit eine Anwartschaft für eine Vollversicherung in D abschließen - vorausgesetzt Sie sind nicht schon krank und arbeiten jetzt nicht in einem Krankheitshochrisikogebiet.


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