Anwartschaft nachtraeglich? (Private Krankenversicherungen)

Astro @, Freitag, 02.06.2006, 04:23 (vor 6751 Tagen)

Ich bin nun 30 arbeite sei meine 15 lebensjahr und war immer in der GKV. Seit ca. 2 1/2 Jahren bin in nun im Ausland taetig und daher in einer PKV (Auslandstarif, kein volltarif) im moment besteht KEINE Anwartschaft mit der GKV noch mit PKV, da ich nicht richtig informiert war. Ich habe die Absicht noch ca. 1 1/2 Jahre im Ausland zu bleiben und danach zurueck nach de zu gehen. Dort bin ich vorraussichtlich wieder Angestellter (vermutlich oberhalb der BBG).
Kann man nachtraeglich noch in eine Anwartschaft in der GKV eintreten oder in eine der PKV?
Was ist wenn ich im Ausland erkranke (ohne Anwartschaft) muss mich die GKV aufnehmen, welche Nachteile (Beitrag?) wuerde mich erwarten?
Was waere die beste Vorgehensweise, um mich lueckenlos nun abzusichern?

Danke im Vorraus.

Re: Anwartschaft nachtraeglich?

Thomas, Freitag, 02.06.2006, 04:53 (vor 6751 Tagen) @ Astro

Dass dies nachträglich bei einer GKV geht, bezweifele ich. Kontaktieren Sie dazu Ihre ehemalige GKV. Wenn dies genehmigt wird, müssen Sie aber rückwirkend zahlen - das wird nicht billig.
Sollten Sie jedoch in einem EU-oder EWR-Land arbeiten, werden dortige Sozialversicherungen als Vorversicherungszeiten anerkannt.

Bei einer deutschen PKV können Sie jederzeit eine Anwartschaft für eine Vollversicherung in D abschließen - vorausgesetzt Sie sind nicht schon krank und arbeiten jetzt nicht in einem Krankheitshochrisikogebiet.

Re: Anwartschaft nachtraeglich?

Astro @, Freitag, 02.06.2006, 06:35 (vor 6751 Tagen) @ Thomas

Nein, Krankheit besteht nicht und ich arbeite in USA, sollte also nicht als hochrisikogebiet gelten.
Was aber angenommen ich schliesse eine Anwartschaft bei einer PKV ab und ich komme wenn ich wieder in D arbeite unter die Gehaltsgrenze und wuerde in die GKV abrutschen?

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