Re: Als Student PKV - nach Studium zwangsläufig GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 18.06.2006, 06:42 (vor 6735 Tagen) @ Angela

Sobald Sie mehr als 50% der tariflich bzw. mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit einer ganzen Stelle arbeiten, werden Sie versicherungspflichtig, außer Sie sind wegen Ihres Einkommens versicherungsfrei!

D.h., Sie dürften bei einer 35 Stunden-Woche maximal 17,5 Std. arbeiten, bei 38,5 Std. 19,25 Std., bei 40 Std. 20 Std. und bei 43 Std. 21,5 Std, um mal alle gängigen Varianten zu nennen.

Arbeiten Sie mehr als 50%, dann gelten Sie nicht mehr hauptberuflich als Studentin, sondern als Angestellte.


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