Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners (Private Krankenversicherungen)

KH. Wanderer @, Mittwoch, 05.07.2006, 17:47 (vor 6721 Tagen)

Ich bin freiwillig versicherter Rentner und möchte wissen, ob ich ab dem 1. Euro Zins auf meinem Sparkonto auch anteilmäßig diesen Euro als Einkommen meiner BKK melden muss, damit die BKK den Euro Zins zu meinem Renten-Einkommen hinzurechenen kann und sich somit mein Krankenkassenbeitrag der BKK entsprechend erhöht.
Oder gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Freibetrag für Zinsen, wie bei der Steuer? Wenn ja, wie hoch ist der ? Außer meiner Rente hatte ich bislang kein für den Krankenkassenbeitrag anrechenbares Einkommen!

Re: Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners

Andi, Samstag, 08.07.2006, 18:46 (vor 6718 Tagen) @ KH. Wanderer

Alles was als Einnahme zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht, ist beitragspflichtig. Freibeträge gibt es nur bei der Steuer. Notfalls gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen, dann bekommt man einen schicken Bescheid, der dann auch die Rechtsgrundlage nennt.

Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners

KH. Wanderer @, Sonntag, 09.07.2006, 10:36 (vor 6717 Tagen) @ Andi

Danke Andi für die schnelle Antwort! Was passiert eigentlich, wenn ich meine geringfügigen Zinsen der Krankenkasse einfach nicht melde? Bekommen die Kassen problemlos und willkürlich Auskunft vom Finanzamt?? Ich werde übrigens nicht zur Einkommensteuer veranlagt, da meine Rente zu niedrig ist.

Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners

jan, Sonntag, 09.07.2006, 14:28 (vor 6717 Tagen) @ KH. Wanderer

ich würde es mal so formulieren....
würden sie jährliche Zinsen von ca 10 EUR einbeziehen wären das bei ca 13,5% Beitragssatz 3,50 EUR Beitrag aus Zinsen.

In diesen Falle würde, wenn die Krankenkasse von diesen doch geringen Einnahmen erführe nichts großartiges passieren.

Aber ich denke mal, dass die Krankenkasse einmal jährlich Ihre Einkünfte erfragt, sie auch z.B. Zinsbescheinigungen der Bank von Ihnen anfordert.

Spätestens wenn der Gesundheitsfond eingeführt wird und eventuell alles über das Finanzamt läuft ? Fliegen Ihre Zinsen auf....wenn welche da sind.

mfg jan

Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners

Cori, Dienstag, 11.07.2006, 11:07 (vor 6715 Tagen) @ jan

Also 10€ Zinsen währen ein Beitrag von 1,35€ wenn der BS 13,5% ist.. *g*

Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners

jan, Dienstag, 11.07.2006, 18:23 (vor 6715 Tagen) @ Cori

jau da habe ich wohl eine sechs in mathe :)

*g*

Jan

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