Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners (Private Krankenversicherungen)
Ich bin freiwillig versicherter Rentner und möchte wissen, ob ich ab dem 1. Euro Zins auf meinem Sparkonto auch anteilmäßig diesen Euro als Einkommen meiner BKK melden muss, damit die BKK den Euro Zins zu meinem Renten-Einkommen hinzurechenen kann und sich somit mein Krankenkassenbeitrag der BKK entsprechend erhöht.
Oder gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Freibetrag für Zinsen, wie bei der Steuer? Wenn ja, wie hoch ist der ? Außer meiner Rente hatte ich bislang kein für den Krankenkassenbeitrag anrechenbares Einkommen!