Re: Erziehungsurlaub Mann GKV, Frau arbeitet PKV (Private Krankenversicherungen)

Torsten, Montag, 24.07.2006, 16:09 (vor 6702 Tagen) @ Friese78

Moin,
wenn Ihr Nachbar ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis hat und mit seinem Arbeitgeber Elternzeit vereinbart hat, besteht die Mitgliedschaft für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei fort. Soltte er kein Bschäftigungsverhältnis haben und Erziehungsgeld beziehen, gilt selbe Regelung für die Dauer des Erziehungsgeldbezuges. Ansonsten hat er die Möglichkeit nach Ende der Versicherungspflicht(z.B. nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis o.ä.) bei seiner KK eine freiwillige Weiterversicherung zu beantragen.


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