Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
im Dokument "Eckpunkte für eine Gesundheitsreform 2006" gibt es eine Stelle wo es heißt:
"Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschritten wird".
Wie ist das zu deuten? Heißt dass, dass man in Zukunft erst drei Jahre nachdem man ein entsprechendes Einkommen hat in die PKV Wechseln kann. Wie ist der Stichtag 3. Juli 2006 zu werten, wenn diese Eckpunkte noch garnicht Gesetz sind?
Gruß,
Jens Zerl