Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich? (Private Krankenversicherungen)

Jens Zerl @, Samstag, 29.07.2006, 20:15 (vor 6693 Tagen)

Hallo,
im Dokument "Eckpunkte für eine Gesundheitsreform 2006" gibt es eine Stelle wo es heißt:

"Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschritten wird".

Wie ist das zu deuten? Heißt dass, dass man in Zukunft erst drei Jahre nachdem man ein entsprechendes Einkommen hat in die PKV Wechseln kann. Wie ist der Stichtag 3. Juli 2006 zu werten, wenn diese Eckpunkte noch garnicht Gesetz sind?

Gruß,
Jens Zerl

Re: Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich?

Thomas, Sonntag, 30.07.2006, 01:18 (vor 6693 Tagen) @ Jens Zerl

In Zukunft wird der Wechsel wirklich erst nach drei Jahren möglich sein.

Der Stichtag wird wahrscheinlich per Verordnung erlassen worden sein - hierzu müsste man mal bei Gesundheitsministerium nachfragen.
In den Bundesländern wird seit Jahren in 70% der Fälle nur per Verordnung regiert. Solange das Parlament nicht auf Aufhebung der Verordnung drängt, bleibts dabei. Man braucht also nicht immer Gesetze.

Re: Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich?

Jens Zerl, Sonntag, 30.07.2006, 10:30 (vor 6693 Tagen) @ Thomas

Danke für die Auskunft. Gehe ich recht in der Annahme, dass der in den letzten drei Jahren zu überschreitende Betrag immer derjenige ist, der im Jahr eines geplanten Wechsels gültig ist?

D.h. jemand der in diesem Jahr knapp über die Jahresarbeitsentgeldgrenze gekommen ist, kann noch gar nicht absehen, ob dieser Betrag auch in drei Jahren noch darüber liegt und dieses Jahr somit zu den drei Jahren dazuzählen kann?

Gruß,
Jens Zerl

Re: Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich?

Thomas, Sonntag, 30.07.2006, 22:37 (vor 6692 Tagen) @ Jens Zerl

Hier muss man die genaue Formulierung des Gesetzes abwarten.
Nach dem Kompromisspapier der Koalition muss man in drei folgenden Jahren immer über der für jedes einzelne der drei Jahr liegenden Grenze verdienen, d.h. man muss als abhängig Beschäftigter drei Jahre nach altem Recht freiwillig versichert sein.
Natürlich könnte es im Gesetz noch schlimmer kommen und die Grenze des Wechseljahres dreimal überschritten worden sein.

Kurz gesagt:
Da die GKV kein Interesse an Selbständigen hat, die die PKV ab 1. Januar in den neuen Basistarif aufnehmen muss und der Staat seine gesundheitsgeprüften Beamten billig mit der Beihilfe, die nur durch die PKV ergänzt werden kann (für die gibts schon seit 2005 einen Kontrahierungszwang), absichern will, läuft alles langsam auf eine berufsständische Versicherung raus, was z.B. der Barmer-Chef (SPDler) und der AOK-Chef (CDUler) schon seit Jahren fordern:

Angestellte und Arbeiter sollen alle in die GKV, mit dem Rest wird die PKV abgefunden bzw. darf sich damit herumschlagen.
So muss die PKV (wie auch die GKV) ja ab 1.1.2007 Selbständige wieder zurücknehmen, wenn die mal jahrelang wegen geschäftlicher Schwierigkeiten keinen Beitrag zahlen können. Na das wird ein Spaß, mit so was will die GKV verständlicherweise nichts zu tun haben.

Re: Wechsel in PKV in Zukunft erst nach drei Jahren möglich?

Thomas, Sonntag, 30.07.2006, 22:55 (vor 6692 Tagen) @ Thomas

Ach ja und noch was!

Sollte für Sie ein Wechsel in die PKV in Frage kommen, warten Sie vielleicht erst einmal die Formulierung des Gesetzes, die ja im Herbst kommt, ab. Denn auch wenn Sie die Hürden für den Wechsel nehmen, können die neuen Regeln für die PKV (Portierbarkeit von Altersrücklagen selbst in die GKV und damit entfallene, aber in die Tarife einkalkulierte Stornogewinne, d.h. bisher profitierte die Versichertengemeinschaft von Kündigungen und Eintritt von Versicherungspflicht, da die Altrersrücklagen auf die verbliebenen Versicherten umgelegt wurden; teilweise fehlende Gesundheitsprüfungen u.U. als Basistarif für alle zukünftigen auch höherwertigen Tarife) eine Explosion der Beiträge und das faktische Aus der PKV für Angestellte bedeuten.

Was die Öffnungsaktion für freiwillig in der GKV versicherte Beamten seit 2005 bedeutet hat, kann sich jeder bei einem Blick auf die Beamtentarife anschauen: Beitragserhöhungen von meist bis zu 10%, manchmal auch mehr! Denn ohne Risikoselektion kann auch die PKV genauso wie die GKV nicht hexen. Und man muss zumindest bei den jungen Beamten bedenken, dass diese noch eine Gesundheitsprüfung bei der Verbeamtung hatten. Was dann bei den Nichtbeamtentarifen passiert, steht je nach Breite der Öffnungsaktion in den Sternen.

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