Re: Versicherung Kinder (Private Krankenversicherungen)

Agion, Montag, 07.08.2006, 23:22 (vor 6684 Tagen) @ jan

Hi,

keine Angst.

Im § 10 (3) S. 1 SGB V heißt es:

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte (...).

Da Du, selbst nach einer Heirat, nicht mit dem Kind verwandt bist, kann das Kind auch weiterhin GKV-versichert bleiben.


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