Anwartschaftsversicherung (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ab Dez. bin ich nicht mehr beihilfeberechtigt und wechsle in die GKV meines Mannes, famileinversichert. Bei meiner KK kostet die Anwartschafsversicherung 25 Euro /Monat. Bei einer anderen nur 1 Euro/Monat. Was soll ich tun? Schnell zu einer anderen wechseln? Was ist mit den Altersrückstellungen ? Eigentlich bin ich sehr zufrieden mit meiner PKV, werde aber wegen der Kinder vorraussichtlich erst in ca. 8 J. wieder als Beamtin arbeiten können.
Danke Karin
Re: Anwartschaftsversicherung
was ? wegen kinder erst in 8 jahren wieder arbeiten ?
aber egal
die 1 € angebote sind wohl nur lockangebote...normale anwartschaftsversicherungen bei einer pkv kosten in der regel zwischen 15 und 30 Euro...ausserdem musst du aufpassen ob du eine große oder eine kleine anwartschaft abschließt. Beides kann man nicht vergleichen..
wo nun aber der unterschied zwischen großer und kleiner anwartschaft liegt kann ich leider nicht sagen.
gruß jan
Re: Anwartschaftsversicherung
Es gibt zwei Arten der Anwartschaftsversicherung, die so genannte große und die kleine.
Die kleine Anwartschaftsversicherung, die z.B. von der Debeka und der HUK angeboten werden, berechtigen nur dazu, wieder ohne Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückkehren zu können. Sie bilden aber keine Altersrücklagen.
Auch kehren Sie mit dem Alter, das Sie dann bei der Rückkehr aus der Anwartschaft in den Beamtentarif haben werden, zurück, d.h. es wird so getan, als wären Sie erst zu diesem Alter in diese PKV eingetreten. Da Sie in ihrem Fall durch einen Wechsel gar keine Altersrückstellungen haben, kann der Tarif im Alter explodieren.
Eine kleine Anwartschaft macht vor allem dann Sinn, wenn man nur maximal drei Jahre ausscheidet und noch in derselben Altersgruppierung (meistens in Fünf-Jahres-Zyklen) bleibt.
Und nun zu einigen ganz anderen Überlegungen:
Bedenken Sie, dass Sie nur einmal in Ihrem Leben von der Öffnungsaktion für Beamte Gebrauch machen können bzw. konnten. Diese Öffnungsaktion erfolgt seit 2004 und besagt, dass jeder Beamte vom ersten angefragten Versicherer genommen werden muss. Deshalb sind Sie bei Ihrem jetzigen Versicherer auf der sicheren Seite, auch wenn Sie vor 2004 etwas bei den Gesundheitsfragen vergessen haben sollten: Ihnen darf nicht gekündigt werden. Beim zweiten Versicherer (läge hier durch Wechsel wegen niedriger Anwartschaft vor) können Ihre Gesundheitsfragen nocheinmal zehn Jahre lang auseinandergenommen werden und Ihnen im Zweifelsfall gekündigt werden - Sie ständen dann ohne Krankenversicherung dar oder würden auf den Standardtarif verwiesen werden.
Jetzt noch eine andere Frage zu Ihren Kindern!
Verdienen Sie als Beamtin weniger als Ihr Mann bzw. unter der Beitragsbemessungsgrenze? Wenn das so ist, können die Kinder beim Mann versichert bleiben, ansonsten müssen diese in eine Beihilfeversicherung rein. Hier wäre eine Anwartschaft dann auch sinnvoll.
Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, ob Sie Ihre Anwartschaft nicht mit einer Zusatzversicherung (z.B. Zähne oder Krankenhaus) koppeln wollen? Einige PKVen haben hier günstige Angebote in Kombination mit der großen Anwartschaft, bei denen der Aufpreis zur großen Anwartschaft minimal ist!
Achten Sie bei der großen Anwartschaft - falls noch nicht geschehen - bitte auch darauf, dass nur 30% (in Hessen und Bremen gelten andere Sätze) in Anwartschaft gesetzt werden, da Sie mehrere Kinder und damit 70% Beihilfeanspruch haben!