pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter (Private Krankenversicherungen)
ich bin seit meinem Start ins Berufsleben in der PKV mit Beihilfeanspruch Lehrer i.A. Ab diesem Monat bin ich in der Altersteilzeit . Erhalte ich weiterhin meine volle Beihilfe? Was ist wenn ich in 10 Jahren meine Rente erhalte? Kann ich zurück in die GKV? Bin aber schon 55 Jahre alt!
Außerdem erhalte ich eine Witwenrente der Knappschaft und muss dort KV beiträge bezahlen aber erhalte keine Leistungen. Besteht die Möglichkeit ganz in die Knappschaft zu wechseln? Wer kann mir helfen bzw. raten.
Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter
Thomas, Donnerstag, 07.09.2006, 04:42 (vor 6658 Tagen) @ anne
Solange Sie im Dienst sind, erhalten Sie Beihilfe, nach der Verrentung gibts keine Beihilfe mehr für Angestellte, nur noch für pensionierte Beamte (hier 70%). Dann müssten Sie sich zu 100% in der PKV versichern.
Wahrscheinlich hat Sie darüber kaum jemand aufgeklärt und Sie haben wahrscheinlich vergessen, eine 50%/70%-Altersanwartschaft zu bilden und sitzen in einem beamtenkonformen Tarif mit Altersrücklagen für nur 30%. Da dann 70% der Altersrücklagen fehlen, dürfen Sie mindestens mit einer Erhöhung Ihres PKV-Beitrages um den Faktor 2,5 rechnen!
Deshalb ist es meiner Meinung nach auch unsinnig, Altersteilzeit zu nehmen, da Sie damit Ihre Alterseinkünfte um das geringere Gehalt in den nächsten 10 Jahren schmälern und bei Wegfall der Beihilfe weniger Geld zurückgelegt haben für die 100% PKV! Bei Altersteilzeit bleiben Sie bis Ende dieser offiziell im Dienst. Deshalb müsste die Beihilfe bis zum Schluss, sprich bis 65 erhalten bleiben.
Zurück in die GKV kommen Sie nach jetzigem Recht nicht, wenn Sie verrentet werden, die Folgen habe ich oben beschrieben. Sie sollten aber nach dem Inkraftreten der Gesundheitsreform bei einer geänderten Rechtslage einen dann vielleicht wieder möglichen Wechsel in die GKV unbedingt in Betracht ziehen.
Diesen Wechsel - so denn die Pläne der Regierung Wirklichkeit werden - müssten Sie allerdings mit einer Übergabe Ihrer Altersrücklagen in der PKV an die aufnehmende GKV bezahlen.
Die Doppeltversicherung bei der Knappschaft müssen Sie abklären. Normalerweise müssten Sie als PKV-Versicherte keinen Beitrag auf die Witwenrente (zumindestens bei der normalen Rentenversicherung) zahlen.
Wenn Sie dort allerdings schon versichert sind, klären Sie mal mit der Knappschaft ab, ob Sie sich dort dann wenigstens richtig versichern können.
Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter
anne , Freitag, 08.09.2006, 12:54 (vor 6656 Tagen) @ Thomas
Danke für die sofortige Auskunft. Leider wusste ich nicht, dass ich im Rentenalter keine Beihilfe mehr erhalte und dann meine PKV beiträge so hoch schießen würden.Ich bin seit 1973 bei der Signal zu 50% ambulant, 50 % stat. und 50% Zahnb. und KTG versichert. Mein Tarifbeitrag wird um den Anrechnungsbetrag aus Altersrückstellung sowie aus verwendeten Überschüssen in Form von Limitierungen und Altersminderungen (lt. Versicherungsschein - was immer das bedeutet) gekürzt, auf den ein 10% gesetzlicher Vorsorgezuschlag addiert wird. Ich überlege jetzt, ob ich ab sofort in die 100 % PKV wechsele, um nach den 10 Jahren mehr Altersrückstellungen zu haben, oder ob es sich lohnt in einer anderen PKV einen jüngeren Tarif zu nehmen. Vielleicht sollte ich auch erst einmal die politische Entwicklung abwarten?
Was die Knappschaftsversicherung betrifft versuche ich seit Jahren herauszubekommen , ob es notwendig ist auch dort Pflichtversicherungsbeiträge von meiner Witwenrente zu zahlen, obwohl ich in der PKV bin. Telefonisch erhielt ich von einem Sachbearbeiter die Auskunft, die ganze Übernahme in die PKV der Knappsschaft wäre jetzt auch nicht möglich, da ich schon 55 Jahre alt bin. Ich werde per Email auf weitere Auskünfte hoffen.
Im Moment bin ich total frustriert und unsicher!!!
Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter
Björn, Freitag, 08.09.2006, 14:11 (vor 6656 Tagen) @ anne
Außerdem erhalte ich eine Witwenrente der Knappschaft und muss dort KV beiträge bezahlen aber erhalte keine Leistungen
ich kann mir nur Vorstellen dass es sich bei den abzuführenden Beiträgen um den Beitragszuschuß von RV-Träger handelt, den sie an die Knappschaft abführen müssen.
Also nicht direkt um Beiträge in diesem Sinne.
Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter
Thomas, Freitag, 08.09.2006, 15:22 (vor 6656 Tagen) @ anne
Ja früher war das mit dem Wegfall der Beihilfe für Staatsangestellte kein Problem, da man ja mit der Verrentung in die GKV konnte. Das ist aber seit Anfang der 90er nicht mehr möglich. Nicht umsonst hat man die Beihilfe für Staatsangestellte dann in den 90igern abgeschafft, da das ganze finanziell ungeheur gefährlich ist. Sie sind sozusagen ein Altfall!
Bitte beachten Sie, dass meine Aussagen nur für Staatsangestellte der Länder und des Bundes gilt, ebenso bei den meisten Kommunen. Sollten Sie im Kirchendienst oder Stiftungsangestellte sein, kann alles anders sein.
Eine 100% PKV macht jetzt noch keinen Sinn. Sprechen Sie mit Ihrer PKV, nachdem Sie endgültig noch einmal abgeklärt haben, dass die Beihilfe in der Rente entfällt, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist, außer Sie arbeiten bei dieser!
Schließen Sie dann nach Klarheit durch die Gesundheitsreform u.U. eine sog. große Anwartschaft auf einen 100%-Tarif ab, Ihr alter 50%-Tarif wird dann von Altersrücklagen freigestellt und billiger, da die Altersrücklagen in der großen Anwartschaft gebildet werden. Man kann dieses Problem auch auf andere Wiese lösen, z.B. einen 50- bzw. 70%-Tarif auf große Anwartschaft zusätzlich zu Ihrem 50%-Tarif mit Altersrückstellungen von 30% (außer Sie wohnen in Hessen und Bremen, hier liegen echte 50%-Tarife vor mit 50%-Altersrückstellung) abschließen. Hier kann Ihnen die Signal helfen!
Zur Knappschaft:
Die Bundesknappschaft ist keine PKV, sondern eine gesetzliche Renten- und Krankenversicherung in einem für den Montanbereich. Hier gelten Sonderbedingungen. So müssen Mitarbeiter im Montanbereich immer in der Knappschaft versichert sein und können sich - egal wieviel sie verdienen oder ob sie beihilfeberechtigt sind - nie von der GKV befreien lassen. Dies soll aber auch mit der Gesundheitsreform geändert werden.
Diese Pflichtversicherung ist wohl die Ursache für den Beitragsabzug, erklärt aber auch, warum Angestellte in der Bundesknappschaft im Krankenhaus Privatpatienten sind - sie dürfen ja nicht in die PKV. Die Knappschaft ist also eine Nobel-GKV, die ungefähr so leistet wie die Beihilfe mit Wahlleistungen. Deshalb hielten Sie die Knappschaft wohl für eine PKV!