GKV oder PKV? Student, 15. Semester kurz vor dem Abschluß (Private Krankenversicherungen)

Marco @, Dienstag, 19.09.2006, 11:20 (vor 6642 Tagen)

Hallo ihr Wissenden
Da sich mein Studium jetzt doch noch um ca 3 Monate verlängern wird rutsche ich am 1.10 ins 15. Semester.
Zur Zeit bin ich als Student bei der AOK versichert und zahle ~56 Euro monatlich. Zukünftig (ab 1.10) soll ich dann aber wegen überschreiten des 14. Semesters ~100 Euro zahlen.

Da ich Anfang Dezember oder spätestens Januar anfangen werde zu arbeiten (Dipl.-Ing.) überlege ich nun von der GKV in die PKV zu wechseln.

Für Studenten habe ich als günstigste Möglichkeit den Tarif Inter CC A für ~74 Euro (inkl. Pflege) ausgemacht.
(Info: Ich, m, 1977)

Nun stellen sich aber verschiedene Fragen.

1. Der Wechsel zurück in die GKV ist bei Wechsel von Studium ins Angestelltenverhältnis problemlos möglich, oder?

2. Wie sieht es aber aus wenn ich in der PKV bleiben möchte? Mein Einkommen inkl. Überstunden ... kann ich ja zunächst nur schätzen, wobei ein Jahresschnitt im Bereich der Bemessungsgrenze bei entsprechenden Überstunden denkbar ist. Kann ich von der studentische PKV reibungslos in der PKV verbleiben? Was ist mit der neuen Regelung bezüglich der 3 Folgejahre über der Beitragsbemessungsgrenze?

3. Welche Möglichkeiten habe ich dann die PKV zu wechseln ohne in die GKV zurück zu fallen falls ich doch unter der Bemessungsgrenze liege? Die Inter scheint für den Anfang ganz in Ordnung, allerdings frage ich mich wie es da um die Beitragsstabilität bestellt ist (Lockvogel)

4. Welchen Tarif würdet ihr mir empfehlen bei folgenden Daten?
07/1977 (29 Jahre)
männlich
Dipl.-Ing. Maschinenbau (Innendienst, Angestellt)

ambulante Behandlungen 100% (evtl. Hausarzt-Prinzip), Regel-Leistungen im Krankenhaus 100% (Mehrbett-Zimmer und Stationsarzt, 2 Bett je nach Mehrpreis, CHefarzt nicht erforderlich),

- Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe zu 100 %
- Konservierende Behandlung zu 100 %
- Kieferorthopädie zu 80 %
- Zahnersatz zu 65 % (je nach Mehrpreis auch 80%)
Keine Selbstbeteiligung (Angestellt)

Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen (erforderlich?).

auch Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Cholera erstattet (je nach Mehrpreis).

Ambulante Transporte werden zu 100% übernommen, wenn es sich um Notfalltransporte zum nächsten geeigneten Arzt handelt. Transporte zum Facharzt werden, wenn keine Erstbehandlung durch einen Hausarzt erfolgte, zu 75% erstattet.

Die Kosten einer Chefarztbehandlung werden nicht übernommen.

Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen.

Stationäre Kuren werden -sofern ärztlich verordnet- bis zu einer Dauer von 28 Tagen zu 75% erstattet. Dabei werden alle ärztlichen Leistungen und auch die Arznei- und Heilmittel übernommen. Nicht erstattet werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung (dies ist Sache der gesetzlichen Rententräger). Der Aufenthalt soll nach dem Kurplan durchgeführt werden. Nach Inanspruchnahme einer Kur werden die Leistungen frühestens nach dem Ablauf von drei Jahren erneut erbracht.

Bei stationärer Psychotherapie besteht keine Leistungseinschränkung. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.

Stationäre Transporte zum und vom Krankenhaus sind bis jeweils 100 km Entfernung - mindestens jedoch bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus mitversichert.
Zahnarzt Erstattet werden die Kosten für ...


Heilpraktiker / Naturheilverfahren nicht erforderlich

Hilfsmittel Übernommen werden zu 75% Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen


unwissend hoffe ich auf Eure Hilfe ;O)

Marco

Re: GKV oder PKV? Student, 15. Semester kurz vor dem Abschluß

Thomas, Mittwoch, 20.09.2006, 01:05 (vor 6641 Tagen) @ Marco

1. Der Wechsel zurück in die GKV ist bei Wechsel von Studium ins Angestelltenverhältnis problemlos möglich, oder?

Ja, da es wohl die erste Tätigkeit nach einem Studium ist. U.U. müssen Sie - egal wie hoch das Einkommen ist - für die ersten drei Jahre in die GKV, so will es jedenfalls Ulla!

2. Wie sieht es aber aus wenn ich in der PKV bleiben möchte? Mein Einkommen inkl. Überstunden ... kann ich ja zunächst nur schätzen, wobei ein Jahresschnitt im Bereich der Bemessungsgrenze bei entsprechenden Überstunden denkbar ist. Kann ich von der studentische PKV reibungslos in der PKV verbleiben? Was ist mit der neuen Regelung bezüglich der 3 Folgejahre über der Beitragsbemessungsgrenze?

Überstunden zählen nicht, nur regelmäßiges Einkommen. Zur 3-Jahres-Regelung muss man den Gesetzestext abwarten

3. Welche Möglichkeiten habe ich dann die PKV zu wechseln ohne in die GKV zurück zu fallen falls ich doch unter der Bemessungsgrenze liege? Die Inter scheint für den Anfang ganz in Ordnung, allerdings frage ich mich wie es da um die Beitragsstabilität bestellt ist (Lockvogel)

Beamter oder Selbständiger werden, sonst als Angestellter keine!

4. Welchen Tarif würdet ihr mir empfehlen bei folgenden Daten?

07/1977 (29 Jahre)
männlich
Dipl.-Ing. Maschinenbau (Innendienst, Angestellt)

Hierzu würde ich wirklich erst mal die Bedingungen der Versicherer, v.a. die AVB, genau durchstudieren und mir bezüglich Ihres Berufs auch Gedanken über Weltweitgeltung machen.

Wichtiger als jetzige Finanzsituation eines Unternehmens - außer diese ist jetzt schon schlecht - sind die Leistungen, denn allein dies ist verbrieft und auf Kulanz können Sie nicht hoffen, wenn es einer heute blendend dastehenden Versicherung in 10 Jahren vielleicht unter einer neuen Leitung oder nach Einführung einer Bürgerversicherung für Neuzuversichernde finanziell schlechter geht.

Was Sie für die Auswahl wissen müssen?
Die PKV ist in einigen Bereichen erheblich schlechter als die GKV, in anderen besser. Ich zähle jetzt nur die Bereiche auf die schlechter sind:

1. Bei den PKVen gibt es meist keinen offenen Hilfsmittelkatalog, sondern der ist meist geschlossen - also nur das, was im Vertrag steht, wird gezahlt. Und denken Sie jetzt bitte nicht primär an Brillen. Es geht hier z.B. um Atemgeräte für 30.000 Euro, die teilweise nicht versichert sind, usw.

2. Es fehlen oft Anschlussheilbehandlung, fast immer Rehabilitation und Kur! Reha und Kur zahlt bei Angestellten meist die Rentenversicherung, jedoch nicht, wenn Sie z.B. als Selbständiger einmal arbeiten oder im Ausland beschäftigt sind und keinen deutschen Arbeitsvertrag haben. Hierfür gibt es Kur-Tarife bei den Versicherern, bei denen Reha- und Kurbehandlungen ausgeschlossen sind. Beachten Sie auch, dass oft Ergotherapie und Rehabilitationssport bei den ambulanten Behandlungen fehlt, viele PKVen gehen so weit, dass sie in Kurorten für Nichtbewohner dieser Kurorte außer Notfallbehandlungen keine Arztrechnungen erstatten.

3. gemischte Heilanstalten: Viele PKVen zahlen in gemischten Heilanstalten nicht, ohne dass dies vorher genehmigt wurde. Gemischte Heilanstalten sind Krankenhäuser, die neben Krankenhausbehandlung auch Reha anbieten (vgl. Punkt 2). Da die GKV dies fördert, werden diese gemischten Heilanstalten immer mehr (vgl. http://www.derprivatpatient.de/ unter Krankenhaussuche können Sie mal suchen und werden sich wundern, dass dies teils sogar Versorgungsklinik der höchsten Stufe sind). Es gibt einige PKVen, die schon Herzinfarktnotbehandlungen nicht erstattet haben, weil diese am Wochenende von der einzig naheliegenden gemischten Heilanstalt behandelt wurden!

4. Angemessenheit! Bei der GKV wird zwar sogar nur wirtschaftlich sinnvoll behandelt, Sie erfahren dies dann einfach durch Leistungsverweigerungen. Aber wenn von Angemessenheit in den AVB die Rede ist, heißt dies, dass der Arztbesuch zum Autokauf wird: Feilschen um den Steigerungssatz usw.

5. Hausarzttarif. Die GKV hat eine Praxisgebühr. Dass hindert Sie aber nicht für einen 10er extra direkt zum Facharzt zu gehen. Sollte dies der erste Besuch im Quartal sein, können Sie sich sogar zum Hausarzt zurücküberweisen lassen. Es gibt also in der GKV keinen Hausarztzwang. In der PKV ist das Umgehen des Hausarztzwanges in den Hausarzttarifen teuer, da ein Facharztbesuch leicht 200 Euro kostet und Sie dann 25% selbst zaheln müssen.
Im Ernstfall - ich meine nicht den Notfall - ist ein Zuerstbesuch eines Hausarztes zeitverzögernd - außer Sie haben einen sehr kooperativen Hausarzt, der Sie ungesehen nach telefonischer Beratung weiterüberweist. Zudem sind die Hausarzttarife unterkalkuliert.

Zur GOÄ-Höchstgrenze möchte ich nur eins sagen: Erst darüber beginnt ein Weltweittarif. Das müssen Sie selber wissen, ob dies beruflich notwendig ist.

Zum Chefarzt: Wichtig als Quersubventionierung in schweren Krankheitsfällen, da die Regelleistung der PKV identisch mit der Regelleistung der GKV ist und dann zu Wartezeiten führen kann, wenn diese von der Politik gekürzt wird, wie geplant. Denn der Chefarzt muss bis zu 60% an die Klinik von seiner Chefarztrechnung abgeben!

So und den Rest sollten Sie vielleicht mit einem freien Makler durchsprechen oder sich die Mühe machen zu mehreren Einfirmenvertretern zu gehen. Durch das gegenseitige Schlechtmachen der anderen Gesellschaften erfahren Sie oft über jede Gesellschaft das "Negativste" und können dann entscheiden! Und hier gilt: Keinem Vertreter trauen, der sieht primär bis zu 9 Monatsbeiträge Provision und nicht Ihr Glück! Nur das Kleingedruckte zählt - und bei einer PKV müssen Sie das durchlesen, was man sonst oft bei Versicherungen - leider - nicht macht!

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