GKV oder PKV? Student, 15. Semester kurz vor dem Abschluß (Private Krankenversicherungen)

Marco @, Dienstag, 19.09.2006, 11:20 (vor 6642 Tagen)

Hallo ihr Wissenden
Da sich mein Studium jetzt doch noch um ca 3 Monate verlängern wird rutsche ich am 1.10 ins 15. Semester.
Zur Zeit bin ich als Student bei der AOK versichert und zahle ~56 Euro monatlich. Zukünftig (ab 1.10) soll ich dann aber wegen überschreiten des 14. Semesters ~100 Euro zahlen.

Da ich Anfang Dezember oder spätestens Januar anfangen werde zu arbeiten (Dipl.-Ing.) überlege ich nun von der GKV in die PKV zu wechseln.

Für Studenten habe ich als günstigste Möglichkeit den Tarif Inter CC A für ~74 Euro (inkl. Pflege) ausgemacht.
(Info: Ich, m, 1977)

Nun stellen sich aber verschiedene Fragen.

1. Der Wechsel zurück in die GKV ist bei Wechsel von Studium ins Angestelltenverhältnis problemlos möglich, oder?

2. Wie sieht es aber aus wenn ich in der PKV bleiben möchte? Mein Einkommen inkl. Überstunden ... kann ich ja zunächst nur schätzen, wobei ein Jahresschnitt im Bereich der Bemessungsgrenze bei entsprechenden Überstunden denkbar ist. Kann ich von der studentische PKV reibungslos in der PKV verbleiben? Was ist mit der neuen Regelung bezüglich der 3 Folgejahre über der Beitragsbemessungsgrenze?

3. Welche Möglichkeiten habe ich dann die PKV zu wechseln ohne in die GKV zurück zu fallen falls ich doch unter der Bemessungsgrenze liege? Die Inter scheint für den Anfang ganz in Ordnung, allerdings frage ich mich wie es da um die Beitragsstabilität bestellt ist (Lockvogel)

4. Welchen Tarif würdet ihr mir empfehlen bei folgenden Daten?
07/1977 (29 Jahre)
männlich
Dipl.-Ing. Maschinenbau (Innendienst, Angestellt)

ambulante Behandlungen 100% (evtl. Hausarzt-Prinzip), Regel-Leistungen im Krankenhaus 100% (Mehrbett-Zimmer und Stationsarzt, 2 Bett je nach Mehrpreis, CHefarzt nicht erforderlich),

- Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe zu 100 %
- Konservierende Behandlung zu 100 %
- Kieferorthopädie zu 80 %
- Zahnersatz zu 65 % (je nach Mehrpreis auch 80%)
Keine Selbstbeteiligung (Angestellt)

Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen (erforderlich?).

auch Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Cholera erstattet (je nach Mehrpreis).

Ambulante Transporte werden zu 100% übernommen, wenn es sich um Notfalltransporte zum nächsten geeigneten Arzt handelt. Transporte zum Facharzt werden, wenn keine Erstbehandlung durch einen Hausarzt erfolgte, zu 75% erstattet.

Die Kosten einer Chefarztbehandlung werden nicht übernommen.

Die Leistungen erfolgen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen.

Stationäre Kuren werden -sofern ärztlich verordnet- bis zu einer Dauer von 28 Tagen zu 75% erstattet. Dabei werden alle ärztlichen Leistungen und auch die Arznei- und Heilmittel übernommen. Nicht erstattet werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung (dies ist Sache der gesetzlichen Rententräger). Der Aufenthalt soll nach dem Kurplan durchgeführt werden. Nach Inanspruchnahme einer Kur werden die Leistungen frühestens nach dem Ablauf von drei Jahren erneut erbracht.

Bei stationärer Psychotherapie besteht keine Leistungseinschränkung. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.

Stationäre Transporte zum und vom Krankenhaus sind bis jeweils 100 km Entfernung - mindestens jedoch bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus mitversichert.
Zahnarzt Erstattet werden die Kosten für ...


Heilpraktiker / Naturheilverfahren nicht erforderlich

Hilfsmittel Übernommen werden zu 75% Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen


unwissend hoffe ich auf Eure Hilfe ;O)

Marco


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