Hier wird von einem Krankenversicherungsbeitrag gesprochen, den gibt es nur in der PKV und der ist Verdienstunabhängig.
Der GKV-Beitrag ist einkommensabhängig. Hier ist es wichtig ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Sind Sie Angestellter, sind Sie entweder pflichtversichert oder zahlen aufgrund Ihres Einkommensbereits den Höchstbeitrag, da ist nichts zu machen.
Sind Sie Selbständiger können Sie bei der Steuer Aufwendungen für berufliche Ausgaben allgemein absetzen.
Bei einer Wohnung dürfte/könnte es sich wohl nicht um berufliche Absetzbarkeit handeln. Hier können Sie nur Zinsen meist nur gegen Einnahmen aus derselben Anlagequelle gegenrechnen. Hier hilft der Steuerberater. Und die Einkommenssteuererklärung kann dann bei der GKV zur Berechnung des Beitrags vorgelegt werden. Mit dem ganzen können Sie sich als Selbständiger jedoch nicht unter die Mindestgrenze für Selbständige drücken. Also nur wenn Sie sich im Bereich von 3500 Euro auf maximal 1800 Euro in den Monatseinkünften drücken können, brinbgt das etwas.