Rückkehr in die GKV verhindern (Private Krankenversicherungen)

Raban @, Donnerstag, 28.09.2006, 11:11 (vor 6633 Tagen)

Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und konnte vor fünf Jahren in eine PKV wechseln. Durch den Bezirkstarifvertrag wird unsere Arbeitszeit stufenweise abgesenkt; ich gelte aber nicht als teilzeitbeschäftigt, sondern habe eine "besondere regelmäßige Arbeitszeit", derzeit 84,62 Prozent. Diese soll aber ab August 2007 für die nächsten drei Jahre auf 79 Prozent weiter fallen. Damit gerate ich unter die Beitragsbemessungsgrenze für Angestellte.
Ich kenne und schätze meine PKV, die eine gesunde Lebensführung ausdrücklich honoriert.
Wie kann ich eine Rückkehr in die GKV verhindern?
Sollte ich dies nicht verhindern können, kann ich meine Mitgliedschaft in der PKV ruhen lassen, um sie bei 100%iger Beschäftigung wieder zu aktivieren?

Re: Rückkehr in die GKV verhindern

Thomas, Donnerstag, 28.09.2006, 15:39 (vor 6633 Tagen) @ Raban

In diesen Fällen, in denen durch planmäßige Reduktion der Arbeitszeit aller Beschäftigten wie z.B. bei vor Jahren bei VW Entlassungen verhindert werden sollen, liegt - wie Sie richtig anmerken - keine Teilzeit vor!
Sie können nichts dagegen machen. Stellen Sie Ihre PKV auf Anwartschaft. Je nach PKV gibt es nur eine große mit Bildung einer Altersrücklage, die mit ca. 30% des Beitrags nicht gerade billig ist, und eine kleine ohne Bildung einer Altersrücklage für ein paar Euro.

Oft wird das ganze noch mit stationären und/oder ambulanten Zusatzversicherungen kombiniert, die dann aufgrund der Kombination mit einer großen Anwartschaft billiger sind, da dann im Zusatz auf eine Bildung einer Altersrücklage verzichtet werden kann. Bei Nichteintreten der Versicherungsfreiheit kann - je nach Gesellschaft - die altersrücklage auf die Zusatzversicherung umgebucht werden.

Re: Rückkehr in die GKV verhindern

Raban @, Donnerstag, 28.09.2006, 18:20 (vor 6633 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die schnelle Antwort, aus der sich eine weitere Frage ergibt.
Kann ich durch Aufnahme eines weiteren angestellten Arbeitsverhältnis - als Minijob oder darüber hinaus - die Rückkehr in die GKV verhindern, wenn die Summe der Bruttobezüge aus dem 1. und 2. angestellten Arbeitsverhältnis die Bemessungsgrenze übersteigt?
Solch eine Chance böte sich mir, die ich dann nutzen würde.

Re: Rückkehr in die GKV verhindern

vikingz @, Sonntag, 01.10.2006, 01:43 (vor 6630 Tagen) @ Raban

Hm, eine kuriose Idee, aber praktikabel.

Mehrere Bezüge aus Hauptbeschäftigungen werden für die versicherungsrechtliche Beurteilung addiert. Über die Summe der Arbeitsentgelte könnte also die Versicherungsfreiheit erhalten werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Beschäftigungen versicherungspflichtig sind, der erste Minijob ist grds. versicherungsfrei. Ein Minijob nützt also nix, 400,01 € sollten es schon sein. Die maßgebliche Grenze sollte man ggf. sehr genau ausloten, sonst macht man sich den ganzen Spass für nix.

Weiterhin müssen alle Beschäftigungen natürlich nachweislich "betriebsprüfungsfest" bestehen, auf dem Papier stirbt sowas sehr schnell. Eine Selbständigkeit kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese bereits von sich aus versicherungsfrei ist, wenn das Angestelltenverhältnis überwiegt.

Sinnige Alternative : bei der aktuellen PKV eine Anwartschaft abschliessen und sich GKV-versichern. Das würde eine Menge Stress sparen.

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