Wechsel in PKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Andy74 @, Donnerstag, 05.10.2006, 12:29 (vor 6629 Tagen)

Hallo zusammen,

Bisher habe ich 3411,15/Monat verdient.
nun habe ich zum 01/10/06 eine Gehaltserhöhung bekommen.
Bekomme jetzt 3601/Monat .
1.)Das reicht so gesehen ja nicht um nächstes in die PKV zu wechseln, da die JAEG bei 47250 liegt. Bzw bei 3937,50/Monat.
2.)Ich bekomme aber 13,3 Monatsgehälter. Somit hab ich hochgerechnet ab Oktober 06 ein Jahresgehalt von über 47250 € und könnte doch ab dem nächsten Kalenderjahr sprich 20007 in die PKV wechseln, oder?
3.)Antrag für die PKV ab 01.01.07 hab ich bereits Anfang August beim deutschen Ring gestellt. Die haben mir zugesagt auf 01/01/07.

Kann ich jetzt zum 01/01/07 in die PKV wechseln, da die 3 Jahresregelung ja noch nicht Gesetz ist? Soweit ich weiss reicht doch die Antragstellung zur Fristwahrung aus, oder?
Muss ICH nun die GKV zum 31/12/06 kündigen oder macht das mein Arbeitgeber? Meine Perosnalabteilung sagte zu mir, dass sie nur einmal pro Jahr ne Meldung an die Krankenkassen machen wer freiwillig versichert ist. Und das leider nur am Anfang jeden Jahres.
Ich will so schnell wie irgendmöglich aus der GKV raus.

Re: Wechsel in PKV möglich?

Björn, Donnerstag, 05.10.2006, 15:56 (vor 6629 Tagen) @ Andy74

Ein Wechsel bei Überschreiten der JAEG ist immer nur zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der Wechsel findet auch nur statt, wenn man seinen Austritt schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Krankenkasse erklärt. Ohne diese Erklärung setzt sich die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, ohne das es hierzu einer gesonderten Antragstellung bedarf.

Also müssen sie auf jeden Fall Ihre gesetzliche Krankenkasse informieren.

Re: Wechsel in PKV möglich?

jan, Donnerstag, 05.10.2006, 21:47 (vor 6629 Tagen) @ Björn

weiterhin muss man die grenze von diesem jahr und die grenze für das naechste jahr ueberschreiten

Ist Verbleib in PKV bei Hartz IV möglich?

Holger Müller, Mittwoch, 11.10.2006, 18:19 (vor 6623 Tagen) @ jan

Ich bin seit ca. 2 1/2 Jahren selbständig und privat krankenversichert. Da meine Geschäfte nicht so richtig liefen, habe ich jetzt Hartz IV-Leistungen beantragt. Das Arbeitsamt hat mich dann aufgefordert, von meiner alten gesetzlichen Krankenkasse wegen der jetzigen Versicherungspflicht eine Befreiungsbescheinigung vorzulegen, damit ich weiter privat versichert bleiben kann. Die Kasse hat mir darauf hin mitgeteilt, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn ich in den letzten 5 Jahren privat versichert gewesen wäre und den Gesetzestext beigefügt.

Sind jemanden Ausnahmen von dieser Regelung bekannt?

Re: Ist Verbleib in PKV bei Hartz IV möglich?

Thomas, Donnerstag, 12.10.2006, 01:44 (vor 6623 Tagen) @ Holger Müller

Ist so, wie die GKV sagt. Da Sie als Pflichtversicherter für"n Appel und n"Ei einkommensabhängig in der GKV versichert sind, würde ich mich nicht wehren - schließlich scheinen Sie ja nicht viel zu verdienen!

Stellen Sie die PKV auf Anwartschaft. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier unsinnig, da Sie sich von der Rückkehr in die GKV abschneiden, bevor es den Basistarif bei der GKV für Hartz-IV-Empfänger gibt, und das kann im schlimmsten Fall bis 2009 dauern.

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