kann ich mich überhaupt gesetzlich versichern? (Private Krankenversicherungen)

Mona @, Montag, 09.10.2006, 08:08 (vor 6622 Tagen)

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage:
Ich war bisher mein Leben lang bei meinem Vater fammilienversichert bei einer privaten Krankenkasse.
Jetzt hab ich mein Studium abgeschlossen (Lehramt), muss aber auf einen Referendariatsplatz noch warten.
Meine Frage ist, ob ich, wenn ich mich jetzt arbeitslos melde, auf jeden Fall gesetzlich versichert werden kann?? Mir hat nämlich jemand bei der IKK gesagt, dass ich mich auf keinen Fall freiwillig gesetzlich versichern kann, weil ich halt mein Leben lang privat war.
Wie ist das nun wenn ich arbeitslos bin??
Die Beiträge für ne PKV kann ich nämlich wahrscheinlich gar nicht bezahlen (chronisch krank).

Wäre toll, wenn mir da jemand recht schnell weiterhelfen könnte!

Re: kann ich mich überhaupt gesetzlich versichern?

Thomas, Montag, 09.10.2006, 11:29 (vor 6622 Tagen) @ Mona

Sie müssen zum Arbeitsamt und dort sich arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld II beantragen. Dies erhalten Sie aber nur, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen (außer diese sind arm) und alt genug sind, dass man Sie nicht zu einer Rückkehr zu den Eltern zwingen kann. Auch dürfen Sie praktisch kein Vermögen haben. Auch ein Rücküberweisen an die Eltern hat keinen Zweck, da die Konten zurück verfolgt werden. Sogar ein verschenken oder verjubeln durch Kauf von Luxusgütern oder Autos ist verboten.

So werden Sie versicherungspflichtig in der GKV und können auch die PKV sofort kündigen, wenn Sie den Annahmebescheid der GKV in Händen halten.

Bedenken Sie aber, dass Sie die PKV in Anwartschaft stellen, sonst kommen Sie im Referendariat nicht mehr in diese hinein und müssen den vollen Beitrag in die GKV zahlen, da es bei Beamten keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt. Mit der Lebenszeitverbeamtung gilt Kontrahierungszwang, jedoch gilt der nicht für Beihilfeergänzungstarife, z.B. Kur, Reha, erweitere Hilfsmittelleistung usw., die für Sie als chronisch Kranke wichtig sind.
Deshalb die Anwartschaft nicht vergessen!

Ansonsten sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht in einen Studententarif reingehen, mit denen viele Unternehmen die Wartezeit zum Referendariat überbrücken - diese sind bis auf den PSKV für eine Frau allerdings nicht billig.
Beim PSKV müssen Sie aber ebenso Ihren jetzigen Schutz in Anwartschaft stellen, da Sie aus diesem brancheneinheitlichen Studententarif mit gedeckelten Steigerungssätzen beim Arzt nicht ohne Gesundheitsprüfung in die normalen Beamtentarife reinkommen.

WICHTIG: Sollten Sie jetzt noch beihilfeberechtigt sind und nur einen 20% bis 35%-Schutz (je nach Bundesland) in der PKV haben, müssen Sie die Anwartschaft unbedingt für den 50%-Tarif abschließen. Denn Kinder erhalten mehr Beihilfe als der Beamte selbst. Nur mit dem 50%-Tarif inkl. Beihilfeergänzung in Anwartschaft können Sie als chronisch Kranke die Gesundheitsprüfung umgehen.

Weiterhin gilt jedoch zu bedenken, ob bei Ihnen durch die chronische Erkrankung jemals eine Verbeamtung in Frage kommt. Doch diese merken Sie schnell zum Referendariat, wenn man Ihnen im Gesundheitsamt dann reinen Wein einschänkt. Dann sollten Sie die Anwartschaft beenden und u.U. in eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus umwandeln, was bei vielen Anbietern ohne Gesundheitsprüfung geht.

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