Re: kann ich mich überhaupt gesetzlich versichern? (Private Krankenversicherungen)
Sie müssen zum Arbeitsamt und dort sich arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld II beantragen. Dies erhalten Sie aber nur, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen (außer diese sind arm) und alt genug sind, dass man Sie nicht zu einer Rückkehr zu den Eltern zwingen kann. Auch dürfen Sie praktisch kein Vermögen haben. Auch ein Rücküberweisen an die Eltern hat keinen Zweck, da die Konten zurück verfolgt werden. Sogar ein verschenken oder verjubeln durch Kauf von Luxusgütern oder Autos ist verboten.
So werden Sie versicherungspflichtig in der GKV und können auch die PKV sofort kündigen, wenn Sie den Annahmebescheid der GKV in Händen halten.
Bedenken Sie aber, dass Sie die PKV in Anwartschaft stellen, sonst kommen Sie im Referendariat nicht mehr in diese hinein und müssen den vollen Beitrag in die GKV zahlen, da es bei Beamten keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt. Mit der Lebenszeitverbeamtung gilt Kontrahierungszwang, jedoch gilt der nicht für Beihilfeergänzungstarife, z.B. Kur, Reha, erweitere Hilfsmittelleistung usw., die für Sie als chronisch Kranke wichtig sind.
Deshalb die Anwartschaft nicht vergessen!
Ansonsten sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht in einen Studententarif reingehen, mit denen viele Unternehmen die Wartezeit zum Referendariat überbrücken - diese sind bis auf den PSKV für eine Frau allerdings nicht billig.
Beim PSKV müssen Sie aber ebenso Ihren jetzigen Schutz in Anwartschaft stellen, da Sie aus diesem brancheneinheitlichen Studententarif mit gedeckelten Steigerungssätzen beim Arzt nicht ohne Gesundheitsprüfung in die normalen Beamtentarife reinkommen.
WICHTIG: Sollten Sie jetzt noch beihilfeberechtigt sind und nur einen 20% bis 35%-Schutz (je nach Bundesland) in der PKV haben, müssen Sie die Anwartschaft unbedingt für den 50%-Tarif abschließen. Denn Kinder erhalten mehr Beihilfe als der Beamte selbst. Nur mit dem 50%-Tarif inkl. Beihilfeergänzung in Anwartschaft können Sie als chronisch Kranke die Gesundheitsprüfung umgehen.
Weiterhin gilt jedoch zu bedenken, ob bei Ihnen durch die chronische Erkrankung jemals eine Verbeamtung in Frage kommt. Doch diese merken Sie schnell zum Referendariat, wenn man Ihnen im Gesundheitsamt dann reinen Wein einschänkt. Dann sollten Sie die Anwartschaft beenden und u.U. in eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus umwandeln, was bei vielen Anbietern ohne Gesundheitsprüfung geht.
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- kann ich mich überhaupt gesetzlich versichern? -
Mona,
09.10.2006, 08:08
- Re: kann ich mich überhaupt gesetzlich versichern? - Thomas, 09.10.2006, 11:29