Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)
Thorsten Grothe , Montag, 16.10.2006, 15:05 (vor 6615 Tagen)
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hätte eine Frage, die ich trotz viel Sucherei im Internet nicht beantworten kann. Ich bin 38 Jahre alt, Lehrer und möchte in in die private KV wechseln. Ich habe bereits ein Angebot der Debeka vorliegen, die mir aber aufgrund eines erhöten Risikos den so genannten Beihilfeeränzungstarif nicht gewähern möchte - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Nun zu meiner Frage:
1. Wie wichtig ist so ein Beihilfereränzungstarif?
2. Gibt es eventuell andere Kassen, die trotz Risikozuschlag einen Beihilfeeränzungstarif anbieten oder gibt es diesen Tarif bei einem erhöhten Risiko nun bei keiner privaten Kasse mehr?
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Grothe
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Dienstag, 17.10.2006, 02:41 (vor 6614 Tagen) @ Thorsten Grothe
Da Sie leider dem Herdentrieb zur Debeka gefolgt sind, ist damit das Thema PKV für Sie beendet und Sie müssen wohl in der GKV bleiben. Denn mit dem ersten Antrag im Rahmen des Kontrahierungszwanges haben Sie Ihr Recht verwirkt, bei einer anderen Versicherung einen Antrag im Rahmen des Kontrahierungszwanges zu stellen.
Und nun zum Problem des Beihilfergänzungstarifes v. a. bei der Debeka. Oberflächlich betrachtet bleiben Sie beim Zahnersatz auf je nach Beihilfeordnung bis zu 30% der Materialkosten sitzen. Genauer betrachtet hat die Debeka lebensnotwendige Hilfsmittel und die Kosten für Kur- und Reha (die allerdings auch hier schlecht sind), wie viele PKVen, in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert.
Einige wenige PKVen haben die v.a. wichtigen Rehaleistungen im Haupttarif, der für die Öffnungsaktion geöffnet ist. Doch diese werden Sie jetzt ablehnen oder später bei Verschweigen kündigen, da Sie ja bereits von der Debeka aufgenommen worden wären.
Was mir immer ein Rätsel ist, ist die Tatsache, dass die Debeka-Fuzzis, die doch froh sein müssten, "kranke" Beamte von der Debeka fernzuhalten, diesen nicht die Wahrheit über die fatale Tarifkonstruktion bei der Debeka mitteilen.
Re: Beihilfeergänzungstarif
Ralf-Peter, Montag, 08.10.2007, 20:30 (vor 6257 Tagen) @ Thomas
@ Thomas
Hallo Thomas,
da Thema interessiert mich auch.
Sie schreiben. "Einige wenige PKVen haben die v.a. wichtigen Rehaleistungen im Haupttarif, der für die Öffnungsaktion geöffnet ist." können Sie auch sagen, welche das sind? Soweit ich das bisher erkennen kann, ist diese Öffnungsaktion mit Kontrahierungszwang doch eher Augenwischerei, wenn man auf einen konkreten Antrag hin, dann einen Minimaltarif angeboten kann, bei dem die Versorgung dann oft immer?) noch unter dem Niveau der GKV liegt, oder sehe ich da was falsch?
Wenn ich Sie richtig verstehe, kommt ernsthaft nur eine PKV in Betracht, die einen einheitlichen "Volltarif" anbietet, der vom Kontrahierungszwang nicht ausgenommen ist, richtig?
Danke für Ihre Antwort und Gruß
Ralf-Peter
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Mittwoch, 10.10.2007, 03:45 (vor 6256 Tagen) @ Ralf-Peter
Ich könnte hier jetzt mit einigen Namen um mich werfen: Doch die Ideallösung gibt es nicht, wie Sie schon bemerkt haben.
Beim einen ist das eine drin, dann fehlt wieder etwas anderes.
Dann gibt es auch Beihilfeordnungen, die fehlende Leistungen aufgrund einer Ablehnung bis auf 90% aufstocken, d.h. es verbleiben nur 10 % SB, in anderen Ländern und beim Bund darf man aber je nach Beihilfebemessungssatz die vollen 50 bis 30% der in der PKV nicht versicherten Lücken selbst übernehmen.
Meiner Meinung nach ist ein breiter Hilfsmittelkatalog und die Verankerung der so genannten Anschlussheilbehandlung im Haupttarif Grundvoraussetzung für eine akzeptable beihilfekonforme Quotenversicherung. Dies mögen andere aber anders sehen.
Also bitte zum qualifizierten Berater oder Eigenarbeit.
Übrigens eine Anmerkung am Rande: Es gibt Hunderttausende Beamte/Pensionäre, die keinen Ergänzungstarif haben, da diese Altfälle sind und bei Einführung der Ergänzungstarife in den 80ern zu krank waren und die Versicherer keine interne Öffnungsaktion durchgeführt haben. Man wäre also kein Einzelfall, weshalb die Versicherer die "enge" Öffnungsaktion auch als normal ansehen.
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Mittwoch, 10.10.2007, 04:36 (vor 6256 Tagen) @ Thomas
Kleine Anmerkung zu der Frage anch Versicherern, die nicht umfassend ist, aber das Problem zeigt:
2 Beispiel:
1. HUK:
im Normaltarif ist die ambulante und stationäre Kur enthalten, die Hilfsmittel sind aber bei der HUK sehr schlecht, sei es mit oder ohne Ergänzungstarif.
2. DKV:
Hilfsmittel ziemlich gut, dafür nur Anschlussheilbehandlung im Haupttarif, aber ohne Ergänzungstarif keine Kur!
So, und so könnte man weiter machen!
Re: Beihilfeergänzungstarif
Ralf-Peter, Freitag, 12.10.2007, 20:47 (vor 6253 Tagen) @ Thomas
Danke, Thomas, für die rasche Antwort!
Ich habe inzwischen ein wenig recherchiert und festgestellt, dass es fast nicht möglich ist, den genauen Leistungsumfang der einzelnen PKV in Erfahrung zu bringen. Ich habe mich an diverse Versicherer gewandt, die meine Anfrage an Ihre "Agenten" vor Ort weitergeleitet haben, die wiederum keine Ahnung haben, d.h. nicht in der Lage sind auf detaillierte Fragen zu antworten. Da wird viel von Zähnen und Brillen geredet, aber schon wenn man nach Heil- und Hilfsmitteln fragt, kommen nur noch vage Antworten (wenn überhaupt, meistens: "da muß ich mich mal in der Zentrale schlau machen") und wie es sich mit Reha oder AHB verhält ist auch nicht herauszubekommen. Zumal sich auch das gedruckte Material eher im Ungefähren hält und alles andere als eine genaue Beschreibung der versicherten Leistung erhält (Was macht eigentlich das BaFin?).
Ich bitte Sie daher noch einmal um Ihre Mithilfe (ggf. würde ich sie auch gerne zu einem angemessenen Honorar kontaktieren):
Wenn ich es richtig sehe, sollte in erster Linie darauf geachtet werden, dass in Fällen, in denen ein Beihilfeergänzungstarif wegen vorhandener Vorerkrankung nicht gewährt werden wird, der Grundtarif möglichst lückenlos die Versorgung mit Hilfsmitteln abdeckt, weil hier im "worst case" die größten Kostenrisiken schlummern (bis zu einigen zigtausend Euro und im Einzelfall auch mehr..)
Danach kommen Kur/AHB und die bei Versicherungsvertretern so beliebten Zähne. Sollte alles drin sein, ist aber nicht ganz so essentiell, weil im schlimmsten Fall Kosten von "lediglich" einigen tausend Euro zu erwarten sind. Ärgerlich aber nicht wirtschaftlich existenzbedrohend.
Sollte ich das richtig sehen,wäre es natürlich interessant, welche, vom Kontrahierungszwang in der Beamtenöffnungsaktiuon erfaßten Tarife die Hilfsmittel möglichst vollständig abdecken und vielleicht sogar im Bereich von Reha/Zähnen noch akzeptable Leistungen bieten. Sind wir hier schon im Bereich der eierlegenden Wollmilchsau oder haben einzelne (welche???) Versicherer derartiges im Programm??
Danke schon mal, für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende!
Ralf-Peter
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Samstag, 13.10.2007, 03:22 (vor 6253 Tagen) @ Ralf-Peter
Gegen Honorar beraten darf ich Sie nicht, dagegen steht meine berufliche Bindung! Sehen Sie deshalb meine Ratschläge als die eines Privatmannes an!
Und deshalb versuche ich Sie auch hier zu einem freien Honorarberater zu treiben: Der darf das und kann Ihnen dann helfen und haftet auch! Und der kann eine anonymisierte Ausschreibung machen. Denn vielleicht nimmt Sie sogar ein Versicherer in den Beihilfeergänzungstarif auf. Da diese nicht sehr teuer sind, sind hier 300% Zuschlag kein Hinderungsgrund.
Zu den PKVen: Zwei weitere Beispiele: So ist bei der Barmenia und der Continentalen der Hilfsmittelbereich gut oder sogar sehr gut. Aber die Kur!
Sie müssen zusammen mit einem Berater definieren, was Ihnen wichtig ist. Die eierlegende Wollmilchsau in der PKV, gibt es schon für Gesunde mit reiner Arztakte kaum. Dann sind Kuren oder Reha (AHB) ebenso wie in der GKV zumeist Genehmigungsfälle.
Mir scheint auch, dass Ihnen nicht klar ist, welche Dokumente Sie zum Eigenstudium brauchen. Da sind die MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten) und die Tarifbedingungen, die immer miteinander zusammenhängen. Die MBKK sind als Basis bei allen PKVen gleich, sie werden nur modifiziert.
Ich hänge Ihnen hier mal die zwei Fälle aus dem letzten Post als Link rein, da diese Versicherer keine Geheimnisse aus Ihren Bedingungen machen. Der von der DKV ist zudem mit der Suchfunktion durchsuchbar sind, was die Übersicht doch verbessert. Hier können Sie dann mal die Stichwörter eingeben und bekommen damit einen Überblick über die MBKK!
HUK:
http://www.huk.de/-snm-0177507461-1192016584-000dc00004-0000000499-1192236133-enm-pdf/kv/KM00101.pdf
Bei der HUK sehen Sie sehr schön den Unterschied zwischen den Bedingungen Teil 1 (Muster, gleich bei allen PKVen), Teil 2 (in blau die Abänderungen der HUK nach jedem Paragraphen der Musterbedingungen) und danach die Teilbedingungen (hier ist die Seite zum Tarif BS=Beamten stationär zur Kur sehr interessant).
DKV:
Musterbedingungen:
http://www.dkv.com/downloads/B110.pdf
Hier ist der Parapgraph 5, Nr.1 da) interessant: Hinter diesem Juristendeutsch verbirgt sich die Anschlussheilbehandlung, die übrigens jedes Mal nach einem Krankenhausaufenthalt bezahlt werden kann (heißt aber nicht muss!) im Gegensatz zur Kur und zur Reha, die nur 1x in 3 Jahren bezahlt wird (hier ist die PKV wie die GKV).
Abänderungen zu den Musterbedingungen sind mit grauem Strich am Rand markiert.
B-Tarif:
http://www.dkv.com/downloads/B112.pdf
(Kleine Anmerkung am Rande: Bei der DKV sehen Sie wiederum eine kleine Gemeinheit: hier ist nur der alte, "vergreiste" Hochleistungs-B-Tarif aus den 70er Jahren (keine Steigerungssatzbegrenzung) und nicht der (z.Z. noch) billigere, aber trotzdem noch sehr gute Q-Tarif aus den 80er Jahren für die Öffnungsaktion geöffnet: Das heißt im Monat mit 30%-Zuschlag ca. 50 Euro Mehrbeitrag. Diese Strategie fahren aber viele Versicherer!)
Vergleichen Sie einmal bei §4 die Hilfsmittel in den Abänderungen der MBKK. Nach den Musterbedingungen sind alle erstattungsfähig, nach den Einschränkungen bei der HUK ohne Brillenkram 12 und bei der DKV 30 (immerhin inklusive Blindenhund, der ein heiden Geld kostet). Der GKV-Katalog hat hier eher Telefonbuchdicke.
Und in den Bedingungen lauern noch ganz andere Fallen:
1.Der Kriegsparagraph: Keine Leistungen im Kriegsfall, auch im Ausland. Was dies in Zeiten von Terroranschlägen heißt, die Herr Schäuble mit dem Kriegsrecht unter Kontrolle zu bekommen versucht, muss ich hier nicht ausführen! Steht in fast allen Verträgen!
2. Keine gemischten Heilanstalten, d.h. keine Krankenhäuser, die auch Rehaabteilungen haben ohne Genehmigung! Dass es Regionen mit fast nur gemischten Heilanstalten gibt, weil das die GKVen gern haben, interessiert hier keinen. Was macht dann bei einem Herzinfarkt am Samstagabend, wenn die Hotline schlummert. Verrecken und bis Montag zur Genehmigung warten? Ist alles schon passiert, damit musste sich sogar der BGH herumschlagen und dennoch steht die Klausel bei ca. 80% der Privatversicherten im Vertrag und wird nicht durch eine Modifikation ausgehebelt. Wenigstens kann man nach dem Gerichtsurteil bei Notfällen in die nächstgelegene Klinik!
3. Keine Behandlung in einem Kurort, außer man hat dort seinen Erstwohnsitz: Na toll, dann muss man sich mit einem Beinbruch hinter die Stadtgrenze schleppen. Das haben nun die meisten PKVen aufegeben, war ja zu aberwitzig!
4. Angemessenheitsklausel: Na ja, das ist wie in der GKV! Das hat z.B. die HUK grundsätzlich, viele Versicherer haben es jetzt auch bei Leistungen über dem 3,5-fachen Satz. Doch solche Rechnungen gibt es meist nur im Krankenhaus, und den Chefarzt bekommen Sie ja in den Kontrahierungszwang nur in BW, BY, HE, NRW, RPF, THÜ, SN und beim Bund rein und bleiben hier noch auf heftigen Selbstbeteiligungen (ca. 40 Euro pro Tag) sitzen, da diese nur über Beihilfeergänzungstarife oder Krankenhaustagegelder zu deckeln sind. Doch die Beihilfe zahlt ja eh nicht mehr als 3,5!
5. Psychotherapie: Oft gedeckelt bis zum geht nicht mehr, oft sind Diplom-Psychologen ausgeschlossen. Manchmal ist auch nur der Ernstfall, die Psychiatrie versichert, außer man wurde eingewiesen, dann muss dies der Staat zahlen!
Sie sehen, sie sollten als erstes eine Rechtschutzversicherung abschließen und zwar bei einer anderen Gesellschaft als der zukünftigen PKV und dies mit Beginn einen Tag bevor Sie in die PKV rein gehen.
Es ist auch sehr wichtig auf eine kapitalstarke PKV zu setzen. Denn wem das Wasser nach Einführung des Basistarifs bis zum Hals steht, der kann nicht mehr großzügig sein.
So, jetzt habe ich sicherlich alle von der PKV abgebracht. Doch die PKV ist anders als die GKV. Es gibt keine Budgetierung, man kann sich auch in den Kernspin legen statt in die Strahlenbombe CT usw., man hat Arztwahlfreiheit, man bekommt jedes Medikament, von dem nicht gerade der BGH gesagt hat, es sei wirkungslos, erstattet. Es muss jede neue Krebstherapie erstattet werden, auch wenn diese nur nach der Minderheitenmeinung hilft. Bei all diesem ist eher die Beihilfe das Problem, da man sich hier außer vielleicht bei lebensbedrohenden Krankheiten immer an der GKV orientiert!
Dafür muss man in anderen Gebieten Abstriche hinnehmen. Bedenken Sie aber, dass Sie die Beihilfe haben und in vielen Beihilfeordnungen steht, dass bei Versicherungslücken trotz rechtzeitiger Vorsorge (=alle Tarife versichert, in die man reinkommt) bis maximal 90% des Rechnungsbetrages erstattet wird. Und solange Reha, Hilfsmittel und Kur bei der GKV erstattungsfähig ist, bleibt dies bei der Beihilfe ebenso. Das muss der Staat machen, da er die Beamten in die PKV reinzwingt. Rufen Sie einfach Ihre Beihilfestelle an und bitten Sie um die Zusendung der Beihilfeordnung. Die gibt es auch immer im Internet zum Runterladen.
Re: Beihilfeergänzungstarif
Ralf-Peter, Montag, 22.10.2007, 21:11 (vor 6243 Tagen) @ Ralf-Peter
Danke Thomas, das war ja eine außerordentlich ausführliche Antwort!!!
Eine abschließende (?) Frage hätte ich jetzt noch in Bezug auf den 30%igen Risikozuschlag in der Öffnungsaktion: Dass dieser Zuschlag bei den Versicherern, die nur einen Kompakttarif anbieten, den gesamten Tarif um 30% erhöhen, leuchtet mir ein. Es haben aber auch die Vertreter von Versicherungen mit "Bausteintarifen" (ambulant. stationär, Zahn) behauptet, die Öffnungsaktion erlaube den Zuschlag sogar für diejenigen Tarife, die von dem spezifischen Risiko NICHT betroffen sind, das sind ja meist die Zahntarife. Zur Begründung wird angeführt, der 30% Zuschlag reiche in der Regel nicht aus, das erhöhte Risiko etwa im Stationärbereich auszugleichen. Trifft das zu? bzw. wo steht das?
Herzliche Grüße
Ralf-Peter
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Montag, 22.10.2007, 21:28 (vor 6243 Tagen) @ Ralf-Peter
Dies stimmt und wurde festgelegt, um die Versicherungen, die Bausteine haben, nicht gegenüber den Versicherern zu benachteiligen, die Kompakttarife haben.
Ist nachzulesen unter www.PKV.de in der PDF-Broschüre zur Öffnungsaktion.
Re: Beihilfeergänzungstarif
Ralf-Peter, Montag, 22.10.2007, 22:18 (vor 6243 Tagen) @ Thomas
Das war schnell, DANKE!
Re: Beihilfeergänzungstarif
Ralf-Peter, Montag, 29.10.2007, 17:51 (vor 6237 Tagen) @ Ralf-Peter
Jetzt habe ich inzwischen zwei Tarife in die engere Wahl gezogen, nämlich die B-Tarife (A, M und Z) von DKV und den VB-Tarif der Barmenia. Beide scheinen mir auch ohne Beihilfeergänzungstarif und ohne Wahlleistungen (beides für Beamte mit "Vorgeschichte" ohnehin nicht realisierbar) ein recht umfangreiches Leistungsspektrum zu bieten (Wermutstropfen allerdings: Kur und Reha haben beide nicht...).
Nun frage ich mich folgendes: Die B-Tarife der DKV werden praktisch nicht mehr angeboten, gesunden Beamten wird ausschließlich der Q-Kompakttarif angeboten, während der (eigentlich hochwertigere und daher teurere) B-Tarif für die Beamten-Öffnungsaktion herhalten muss. Der VB-Tarif der Barmenia scheint demgegenüber der einzige Beamtentarif zu sein, es gibt auch für die Öffnungsaktion keinen anderen.
Daraus dürfte doch folgern, dass bei den B-Tarifen der DKV ganz überwiegend ältere und/oder kranke Beamte versichert sind (die jungen und gesunden landen ja bei Q), während Barmenias VB-Versicherte einen Quersachnitt aller Gruppen repräsentieren dürften, also junge und gesunde ebenso wie alte und kranke, und auch zukünftig jungen und gesunden Beamten angeboten wird, während es bei der DKV eben nur die Beamten mit Vorerkrankungen sind, die jetzt (zukünftig) noch B-Terife abschließen. Dies muss doch zwangsläufig zu einer verheerenden Beitragsentwicklung bei den DKV-Versicherten führen, während man bei der Barmenia einigermaßen stabile Beiträge erwarten kann. Oder liege ich da falsch?
Es grüßt herzlich
Ralf-Peter
Re: Beihilfeergänzungstarif
Thomas, Dienstag, 30.10.2007, 02:31 (vor 6236 Tagen) @ Ralf-Peter
Der B-Tarif vergreist nicht unwiderruflich. In Hessen und Bremen sind Beamte nicht nach dem Q-Tarif versicherbar, sondern nur nach dem B-Tarif. Auch müssen Bundesbeamte des diplomatischen Dienstes bzw. im Auslandseinsatz in den B-Tarif, der einer der wenigen Weltweittarife für Beamten ist.
Auch sind "kranke" Beamte im Sinne der PKV nicht unbedingt auf Dauer die Kostenbringer, ebenso können jetzt Gesunde später krank werden und die Altersrücklagen waren nicht hoch genug angesetzt, da man ja von Gesunden ausging. Und die Einnahmen im B-Tarif sind natürlich sehr hoch durch die hohen Zuschläge.
In der Barmenia kann auch der Einheitstarif vergreisen. Rennen jetzt alle Kranken zur Barmenia, die nicht eine gerade große Versicherung ist, dann wird der VB so teuer, dass die Barmenia einen Paralleltarif öffnen muss, sonst versichert sich kein Gesunder mehr.
Also alles ist wieder leider mit vielen Unabwägbarkeiten versehen. Die Barmenia bietet aber manchmal mehr Schutz als den Kontrahierungszwang an und verlangt dann aber 50 bis 60% Zuschlag. So kann man das Problem für den Tarif auch lösen.
Re: Beihilfeergänzungstarif
Dieter, Montag, 03.05.2010, 22:47 (vor 5319 Tagen) @ Thomas
Sehr geehrter Herr Groethe,
im Beihilfeergänzungstarif gibt es keinen Kontrahierungszwang, dieser gilt nur für die Haupttarife. Wenn die Debeka dort Leistungen ausschließt, bzw. Sie dort komplett ablehnt, dann würden dies auch die anderen PKV Unternehmen tun. Der Beihilfeergänzungstarif ist wie die Bezeichnung schon sagt ein Ergänzungstarif. Viele Versicherungsnehmer schließen ihre PKV immer noch ohne diesen ab.( nicht nur bei der Debeka)