Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)
Im November d.J. wird voraussichtlich meine Ehe geschieden. Mein Noch-Ehemann ist Beamter, derzeit bin ich noch über ihn beihilfeberechtigt und für die darüber hinaus gehenden Kosten privat versichert.
Ich stamme aus dem Ausland und habe einen Ehevertrag unterschrieben, der mir (nur aus der Tatsache heraus, daß mein Ex und ich ein gemeinsames Kind haben) einen nachehelichen Unterhalt zusichert, der derzeit etwa mir 165 EURO Unterhalt zusprechen würde (zuzüglich des Kindesunterhalts für meinen 5 Jahre aleten Sohn). Mir erscheint es derzeit aufgrund fehlender Qualifikation, der Kindeserziehung und auch mangelhafter deutschen Sprachkenntnisse (den Beitrag schreibt auch jemand anders für mich) kaum möglich eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Die Beiträge für eine private Krankenversicherung kann ich von mir aus nicht tragen.
Wie ist es möglich in der beschriebenen situation in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Re: Scheidung von Beamten
Sie kommen leider in keine GKV hinein!
Ihnen ist schon klar, dass Sie als Ex-Ehefrau mindestens bis zum 7., meist bis zum 13. Lebensjahr des Kindes sogenannten Erziehungsunterhalt einfordern können und damit der Ehevertrag mit den nur 165 Euro hinfällig ist?
Der Erziehungsunterhalt ist zwar meist geringer als der normale Unterhalt ohne Ehevertrag, aber besser als gar nichts. Auf jeden Fall können Sie so zeitweise Ihre Kosten für die PKV reinbekommen.
Bei Beamten ist wegen der Beihilfe oft - sofern es die Umstände erlauben - eine dauerhafte Trennung einer Scheidung vorzuziehen.
Re: Scheidung von Beamten
Sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten und Leistungen bewilligt würden, wären Sie in einer gesetzlichen Krankenvericherung pflichtzuversichern.
Wurde diese Option bereits geprüft?
Re: Scheidung von Beamten
Wenn Sie erfolgreich ALGII beantragen wollen, müssen Sie zumindest halbtags, besser ganztags einen Kindergartenplatz für Kind nachweisen. Denn Arbeitslosengeld II erhält man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und dies - so behaupten Sie - ist ja wegen Ihres Kindes nicht der Fall. Damit wird ALG II abgelehnt.
Es verbliebe die Sozialhilfe, doch dort wird man von Ihnen verlangen, Erziehungsunterhalt so lange wie möglich in Anspruch zu nehmen. Übrigens ist ein Ausschluss des Erziehungsunterhalts durch einen Ehevertrag sittenwidrig, da er auch erziehenden, unverheirateten Partnern aus einer wilden Ehe zusteht!
Ich hoffe Sie haben einen kompetenten Anwalt!
Re: Scheidung von Beamten
@Thomas
Diese Aussage zum Anspruch auf ALG II ist so nicht richtig. Es muss lediglich generell Erwerbsfähigkeit vorliegen. Ansonsten wüßte ich nicht, warum z.B. auch Frauen während ihrer Elternzeit Anspruch auf ALG II haben.
Re: Scheidung von Beamten
Es geht hier definitv um die Zeit nach der Elternzeit! Und nur wer auch arbeiten kann, bekommt ALGII. Elternzeit blockiert ha bekanntlich nicht das Arbeiteb danach. Und dies behauptet die Dame, könne sie nicht wegen Ihree Erziehungspflichten. Wenn diese allerdings begründbar sind (Kind noch nicht in der Schule oder noch auf der Grundschule, Entwicklungsstörungen des Kindes, Behinderung oder Krankheit der Kindes oder sogar der erziehenden Mutter usw.), hat sie trotz Ehevertrag einen Anspruch auf Erziehungsunterhalt - hierzu gibt es genug höchstrichterliche Urteile zu Ehen mit Ehevertrag und wilden Ehen!
Da kann doch nicht der Staat einspringen, wenn der Ex zahlen muss. Wo kommen wir denn da hin?
Auf jeden Fall macht die Dame nicht den Eindruck, als stünde sie für einen Ein-Euro-Job zur Verfügung oder wäre vermittelbar!
Re: Scheidung von Beamten
Ich denke, den Anspruch auf Alg II sollte die zuständige Stelle prüfen und nicht wir beide. Auf jeden Fall, sollte sie einen Antrag stellen - auch wenn der Ex zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wird. Schließlich geht es vor allem auch um den Krankenversicherungsschutz, der nur durch Bezug von Alg II sichergestellt wäre.