Re: Beitragszahlung PKV nach Renteneintritt (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 18.11.2006, 15:41 (vor 6581 Tagen) @ ErikaT

1. Zu Ihnen:
Es gibt einen Mindestbeitrag zur GKV bzw. es wird ein fiktives Mindesteinkommen angenommen. Doch bis zu diesem fiktivem Mindesteinkommen als Bemessungsgrundlage kann Ihr Beitrag in der GKV sinken. Sie müssen den Einkommensrückgang Ihres Mannes selbstätig Ihrer Kasse mitteilen.

2. Zu Ihrem Mann:
Seien Sie mir nicht böse, aber in Zukunft zahlt Ihnen niemand zu irgentetwas die Hälfte - das war schon immer so, nur hat der provisionsgeile Vertreter Ihrem Mann das dereinst verschwiegen. Ihr Mann bekommt jedoch einen Beitragszuschuss zur PKV von der Rentenversicherung (=DRV). Ich mache jetzt mal eine Beispielrechnung:

Rente: 2000 Euro (sehr hoch, aber schöne runde Zahl und Ihr Mann verdiente ja auch über der Pflichtgrenze)

fiktiver Beitrag in der GKV: 14,9%, davon 0,9% Eigenanteil Arbeitnehmer, d.h. die DRV zahlte die Hälfte von 14%, wäre Ihr Mann in der GKV:
2000 Euro mal 7% = 140 Euro maximaler Beitragszuschuss der DRV, Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung ist abgeschafft worden!

angenommener Beitrag Ihres Mannes zur PKV:
500 Euro PKV und 100 Euro zur PPV (priv. Pflege)
= 500 Euro minus 140 Euro + 100 Euro PPV= Eigenanteil 460 Euro.

Insofern war die Altersteilzeit wohl unsinnig, da Ihr Mann noch möglichst viel Geld zur Seite hätte schaffen müssen, um die PKV bezahlen zu können in der Rentenzeit! Oder er hat es aus Weitsicht bereits getan.


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