Re: Nach Heirat als Promotionsstudent Rückkehr in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Torsten, Mittwoch, 20.12.2006, 17:18 (vor 6553 Tagen) @ prosakind

zu a) Rückkehrmöglichkeit besteht bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ( Befreiung gilt nur für die KvdS). Problem: Im Moment kein Beschäftigungsverhältnis= keine Versicherungspflicht)=keine Möglichkeit der GKV -Mitgliedschaft

zu b) mit der Tag der Eheschließung ggf. Ansspruch auf Familienversicherung, Antrag erstmal stellen, die KK muss dann prüfen, ob das Stipendium anzurechnen ist(i.d.R. wird nach den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuer gefragt).So wie es hier aussieht sollte es kein Problem sein, da das Stipendium nicht einkommenssteuerpflichtig ist.


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