Nach Heirat als Promotionsstudent Rückkehr in GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

prosakind @, Montag, 18.12.2006, 10:15 (vor 6555 Tagen)

Tag zusammen,

irgendwie werde ich aus den zahlreichen verschiedenen Diskussionen, die sich zu Teilproblemen von mir äussern, nicht ganz schlau. Und der AOK-Studentenberatung glaub" ich auch nicht mehr ganz. Folgendes doch recht komplexes Szenario

a) ich (28/m) bin seit Beginn meines Studiums privat versichert (und folglich auch aus der GKV ohne Rückfahrschein ausgetreten)
b) mittlerweile habe ich das Studium abgeschlossen und bin als Promotionsstudent eingeschrieben
c) insgesamt auch im 15. Semester, dass heißt kein Kandidat mehr für die Studentische KV
d) habe keinerlei sozialversicherungspflichtiges Einkommen (z.Zt.)
e) dafür aber ein steuerfreies Stipendium von ca. 1000 €
f) jetzt heirate ich demnächst, und meine (zukünftige) Frau ist sozialsteuerungspflichtiges GKV-Mitglied

Habe ich da eine Chance, bei ihr familienversichert zu werden?

Betrifft hauptsächlich also zwei Problemkomplexe.
a) gibt es eine Rückkehrmöglichkeit aus der PKV in die GKV, weil das eigentliche Studium ja abgeschlossen ist und das Promotionsstudium ja indem Sinne nichts mit studentischer Krankenversicherung zu tun hat?
falls das zu bejahen ist, b) nimmt mich eine gesetztliche Krankenversicherung auf, wenn ich Stipendiumsempfänger bin, da das ein nicht-sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist?

Re: Nach Heirat als Promotionsstudent Rückkehr in GKV möglich?

Torsten, Mittwoch, 20.12.2006, 17:18 (vor 6553 Tagen) @ prosakind

zu a) Rückkehrmöglichkeit besteht bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ( Befreiung gilt nur für die KvdS). Problem: Im Moment kein Beschäftigungsverhältnis= keine Versicherungspflicht)=keine Möglichkeit der GKV -Mitgliedschaft

zu b) mit der Tag der Eheschließung ggf. Ansspruch auf Familienversicherung, Antrag erstmal stellen, die KK muss dann prüfen, ob das Stipendium anzurechnen ist(i.d.R. wird nach den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuer gefragt).So wie es hier aussieht sollte es kein Problem sein, da das Stipendium nicht einkommenssteuerpflichtig ist.

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