Re: Erstattung durch Krankenzusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Was haben Sie denn für eine Zusatzversicherung?
Etwa eine im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsverfahrens?
Lesen Sie den Vertrag doch einmal durch, dort steht die Antwort! Ist von Zuzahlungen die Rede, dann ist die Differenz zwischen Wunsch- und Kassenmedikament nicht versichert.
Steht etwa: Nach Vorleistung der GKV werden Restkosten getragen, dann heißt das Zuzahlungen + Restkosten durch Wahl eines teureren Medikaments + ggf. Restkosten Verwaltungskostenabschlag der GKV im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (falls diese Anstelle der Sachleistung gewählt ist).
gesamter Thread:
- Erstattung durch Krankenzusatzversicherung -
problemfall,
09.01.2007, 12:05
- Re: Erstattung durch Krankenzusatzversicherung - Thomas, 13.01.2007, 00:23